Situation:
Beide Ehepartner voll berufstätig, keine Kinder
Jeder besitzt ein eigenes Girokonto, zusätzlich ein Namenssparbuch auf meinen Namen.
Muß im Fall einer Scheidung etwas von Konto oder Sparbuch aufgeteilt werden? Gibt es diesbez. Unterschiede bei einvernehmlicher Scheidung und Scheidung nach Ehebruch?
Aufteilung Bargeld
RE: Aufteilung Bargeld
ich könnte mir eine Regelung so vorstellen, dass die Girokonten beim jeweiligen Ehepartner bleiben, das Sparbuch aufgeteilt wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erfolgt dies im Zuge des Scheidungsverfahrens, bei einer streitigen Scheidung nach Abschluss des Verfahrens. Und das kann lange dauern, wobei allerdings die Schuldfrage bei der Aufteilung des Sparbuchs keine Rolle spielt.
RE: Aufteilung Bargeld
Der Aufteilung unterliegt nur jenes Vermögen, das während aufrechter Ehegemeinschaft erworben wurde und das der gemeinsamen Nutzung gewidmet war (z.B. gem. Wochenendhaus). Eheliche Ersparnisse müssen während der Ehe angesammelt worden sein; sind sie üblicherweise zur Verwertung bestimmt – wie Sparbücher -, werden sie aufgeteilt. Die subjektive Widmung (auf Ihren Namen) ist nicht entscheidend. Girokonten sind grundsätzlich nicht den Ersparnissen zuzurechnen; sie dürften daher nicht „aufgeteilt“ werden.
Im Zuge der einvernehml. Scheidung wird gemeinsam von den Ehepartnern eine Regelung getroffen. Im streitigen Verfahren findet das Gericht eine Lösung, wobei auf das Verschulden an sich keine Rücksicht zu nehmen ist.
Im Zuge der einvernehml. Scheidung wird gemeinsam von den Ehepartnern eine Regelung getroffen. Im streitigen Verfahren findet das Gericht eine Lösung, wobei auf das Verschulden an sich keine Rücksicht zu nehmen ist.
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