UNTERHALTSZAHLUNG an Ehemann

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JUSLINE
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UNTERHALTSZAHLUNG an Ehemann

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2002, 16:58

Hallo,



werde hoffentlich noch in diesem Jahr nach jetzt bereits 18 Monaten Trennungszeit geschieden. Meine Frage:



Gibt es Grundsatzurteile wie lange ( in Jahren ) ich den Unterhaltsverpflichtungen für meinen arbeitsfähigen aber nicht arbeitswilligen Nochehemann ( 10 Jahre Ehe, davon 6 Jahre arbeitslos, Alter: 40 ) nachkommen muss da er immer mehr Geld haben will und sich auf eine gütliche Einigung nicht einlässt.



Was passiert wenn ich arbeitslos werde und den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.



Danke für ein Feedback an eine verzweifelte Frau :-(




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RE: UNTERHALTSZAHLUNG an Ehemann

Beitrag von JUSLINE » 25.06.2002, 17:51

Es gilt der Anspannungsgrundsatz: jeder muss sein Möglichstes zum Unterhalt beitragen, also Einkommen erzielen. Wenn er die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet und zumutbare Beschäftigungen ausgeschlagen hat, sollte ein fiktives Durchschnittseinkommen unterstellt werden.

Eine zeitliche Begrenzung gibt es aber prinzipiell nicht.



Können Sie unverschuldet keinen Unterhalt leisten, schränkt dies den Anspruch Ihres Mannes ein. Auf geänderte Umstände ist immer Bedacht zu nehmen.



PS: Unterhaltsregelung hängt stark von der Art der Scheidung ab(einvernehmliche, verschuldete etc.). Im Rahmen der Verschuldensscheidung gibt es z.B. auch „befristeten Unterhalt“ (§ 68 a EheG).


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