Ehe-und Scheidungsrecht
Verfasst: 20.06.2002, 21:18
hallo,
ich möchte gerne wissen in bezug auf scheidungsrecht in österreich:
1:gibt es ein schuldprinzip bei scheidungswunsch
2:wer bezahlt die scheidung,wenn nur ein partner die
scheidung wünscht.
3:wann wird geschieden,wenn nur ein partner die scheidung
wünscht und eingereicht hat.
4:wie lange muß man von tisch und bett getrennt sein,oder
ist das überhaupt von bedeutung.
5:wie sieht es aus mit der unterhaltspflicht eines mannes
der frau gegenüber,wenn kinder keine rolle spielen,ist
es der frau zumutbar,das sie voll berufstätig ist und
für den lebensunterhalt weitestgehendst selber aufkommt.
im vorliegenden fall hat die ehefrau während der ehe
teilzeit gearbeitet.
vielen lieben dank
mit freundlichem gruß
sabine
ich möchte gerne wissen in bezug auf scheidungsrecht in österreich:
1:gibt es ein schuldprinzip bei scheidungswunsch
2:wer bezahlt die scheidung,wenn nur ein partner die
scheidung wünscht.
3:wann wird geschieden,wenn nur ein partner die scheidung
wünscht und eingereicht hat.
4:wie lange muß man von tisch und bett getrennt sein,oder
ist das überhaupt von bedeutung.
5:wie sieht es aus mit der unterhaltspflicht eines mannes
der frau gegenüber,wenn kinder keine rolle spielen,ist
es der frau zumutbar,das sie voll berufstätig ist und
für den lebensunterhalt weitestgehendst selber aufkommt.
im vorliegenden fall hat die ehefrau während der ehe
teilzeit gearbeitet.
vielen lieben dank
mit freundlichem gruß
sabine