Ehe-und Scheidungsrecht

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Ehe-und Scheidungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 20.06.2002, 21:18

hallo,

ich möchte gerne wissen in bezug auf scheidungsrecht in österreich:

1:gibt es ein schuldprinzip bei scheidungswunsch

2:wer bezahlt die scheidung,wenn nur ein partner die

scheidung wünscht.

3:wann wird geschieden,wenn nur ein partner die scheidung

wünscht und eingereicht hat.

4:wie lange muß man von tisch und bett getrennt sein,oder

ist das überhaupt von bedeutung.

5:wie sieht es aus mit der unterhaltspflicht eines mannes

der frau gegenüber,wenn kinder keine rolle spielen,ist

es der frau zumutbar,das sie voll berufstätig ist und

für den lebensunterhalt weitestgehendst selber aufkommt.

im vorliegenden fall hat die ehefrau während der ehe

teilzeit gearbeitet.

vielen lieben dank

mit freundlichem gruß

sabine




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RE: Ehe-und Scheidungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 21.06.2002, 11:11

Also, in nach dem EheG gibt es sowohl die Scheidung aus Verschulden bzw Zerrüttungsverschulden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Ehepartner die Klage einbringt und vom anderen behauptet, dass er schuld am Scheitern der Ehe sei. Die Kosten in diesem Fall trägt der schuldig Geschiedene. Dann gibts noch die einvernehmeliche Scheidung. Hier müssen sich beide Partner über die Scheidung und Folgen (Unterhalt etc) einig sein. Die Kosten werden hier in der Regel je zur Hälfte getragen.

Unterhalt gibts für die geschiedene Ehefrau grundsätzlich wenn sie nicht schuldig geschieden wurde.


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RE: Ehe-und Scheidungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 27.06.2002, 09:34

Steht dem nicht schuldig geschiedenen Partner auch dann Unterhalt zu, wenn er immer voll berufstätig war?


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RE: Ehe-und Scheidungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 27.06.2002, 15:07

unter Umständen Ja. Wenn beide Ehepartner verdienen beträgt der Unterhaltsanspruch 40 % vom gemeinsamen Einkommen, abzüglich eigenes Einkommen. Wenn also die Partnerin weniger verdient, könnte sich noch ein Unterhaltsanspruch ausgehen. Um alle Ihre Fragen im Detail beantworten zu können, würde ich Ihnen aber empfehlen, den Amtstag beim Bezirksgericht aufzusuchen oder eine/n Rechtsanwalt/-anwältin zu kontaktieren.


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