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Alimente a.d. Ausland

Verfasst: 12.06.2002, 22:24
von JUSLINE
Nach 4J unauffindbar gewesen zu sein, habe ich jetzt die Information, daß der Vater meines Kindes in Ö.(als EU-Ausländer) verbleibt. Somit möchte ich (EU-Bürgerin) wieder Unterhaltszahlungen gegen ihn geltend machen und zwar auch rückwirkend. Einen Titel habe ich i. Ausland. Bringe dadurch 3 Europäische Länder zusammen (ungewollt).

Würde mich sehr freuen, ob und wenn mir jemand sagen könnte an welche Stellen diesbezüglich ich (von meinem EU Land aus, Hager Convent besteht) wenden kann und soll. Welche Auflagen und Vorschriften ich in Ö. erfüllen und beachten muß.

Freue mich über jede Antwort, bin schon ganz verzweifelt.

Vielen Dank i. voraus Justine