Mein älterer Sohn hat im Februar seine Gesellenprüfung mit erfolg abgeschlossen. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits
Volljährig war, habe ich die Unterhaltszahlung ab 1.März
eingestellt. So weit so gut. Gestern ruft mich meine Ex-Frau
an und fordert mich auf die Unterhaltszahlung per 1.Juli wieder aufzunehmen, da unser Sohn zu diesem Zeitpunkt zum Bundesheer einberufen wird. Sie habe sich Informiert, da unser Sohn ab diesem Zeitpunkt keine eigenen Einkünfte hat und er sich nicht selbst erhalten kann, müsste ich von diesem Zeitpunkt an, die Alimente wieder an Sie zahlen.
Ich habe bisher immer geglaubt, wenn die Unterhaltszahlungen
einmal beendet sind, könne man sie nicht Neuerlich einfordern. Was meinen Sie dazu.
Alimente nach Ende wieder zahlen?
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RE: Alimente nach Ende wieder zahlen?
Prinzipiell besteht Unterhaltspflicht bis zur Selbsterhaltungsfaehigkeit. Wenn diese zu einem spaeteren Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist, kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben. Es ist jedoch fraglich, ob dies im Falle von Praesenzdienst der Fall ist, da fuer Bekleidung, Kost und Logis sowie ein Taschengeld gesorgt ist.
RE: Alimente nach Ende wieder zahlen?
Ausserdem habe ich bei www.tews.at gelesen, daß ab der Selbstständigkeit beide Elternteile für die Zahlungen zuständig sind
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