Scheidung Haus
Verfasst: 09.06.2002, 21:47
Meine Lebensgefährtin beabsichtigt die Trennung nach rund 5 Jahren,
einer Tochter 12 Jahre aus Ihrer ersten Beziehung und einem
gemeinsamen Sohn mit 3 Jahren.
Nach der Geburt unseres gemeinsamen Sohnes war meine Lebensgefährtin
zweieinhalb Jahre zu Hause und ist nun wieder Berufstätig.
Wir wohnen in einem Haus das zur Gänze von mir errichtet und eingebracht wurde.
Während unserer Beziehung wurden alle Investitionen von mir getätigt.
Zu Beginn unserer Beziehung war meine Lebensgefährtin leicht verschuldet
was von mir beglichen wurde.
Aus meinen Vermögensaufzeichnungen geht eindeutig hervor das
meine finanzielle Situation vor unserer Beziehung weitaus besser war als heute.
Der Begriff gemeinsam erwirtschaftet ist daher eher
mit einem Negativbetrag behaftet.
Welche finanziellen Forderungen kann meine Lebensgefährtin an mich
betreffend Haus und Besitz stellen (Der Unterhalt für die Kinder ist selbstverständlich).
Meine Lebensgefährtin erklärt Ihren Schritt damit das Sie befürchtet
das ich zum Alkoholiker WERDE !?!? weil meine Eltern diesen leidigen Weg gegangen sind.
Ich bin vollster Überzeugung keinen Wunsch zum Alkoholiker in mir zu tragen
und suche daher nach einer Lösung dies irgendwie beweisen zu können.
Gibt es Untersuchungen die als Beweis anerkannt werden das ich kein Alkoholproblem habe.
Da ich verhindern möchte das den Kindern dies als Grund oder Schutzbehauptung erzählt wird.
einer Tochter 12 Jahre aus Ihrer ersten Beziehung und einem
gemeinsamen Sohn mit 3 Jahren.
Nach der Geburt unseres gemeinsamen Sohnes war meine Lebensgefährtin
zweieinhalb Jahre zu Hause und ist nun wieder Berufstätig.
Wir wohnen in einem Haus das zur Gänze von mir errichtet und eingebracht wurde.
Während unserer Beziehung wurden alle Investitionen von mir getätigt.
Zu Beginn unserer Beziehung war meine Lebensgefährtin leicht verschuldet
was von mir beglichen wurde.
Aus meinen Vermögensaufzeichnungen geht eindeutig hervor das
meine finanzielle Situation vor unserer Beziehung weitaus besser war als heute.
Der Begriff gemeinsam erwirtschaftet ist daher eher
mit einem Negativbetrag behaftet.
Welche finanziellen Forderungen kann meine Lebensgefährtin an mich
betreffend Haus und Besitz stellen (Der Unterhalt für die Kinder ist selbstverständlich).
Meine Lebensgefährtin erklärt Ihren Schritt damit das Sie befürchtet
das ich zum Alkoholiker WERDE !?!? weil meine Eltern diesen leidigen Weg gegangen sind.
Ich bin vollster Überzeugung keinen Wunsch zum Alkoholiker in mir zu tragen
und suche daher nach einer Lösung dies irgendwie beweisen zu können.
Gibt es Untersuchungen die als Beweis anerkannt werden das ich kein Alkoholproblem habe.
Da ich verhindern möchte das den Kindern dies als Grund oder Schutzbehauptung erzählt wird.