Scheidung Haus

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Scheidung Haus

Beitrag von JUSLINE » 09.06.2002, 21:47

Meine Lebensgefährtin beabsichtigt die Trennung nach rund 5 Jahren,

einer Tochter 12 Jahre aus Ihrer ersten Beziehung und einem

gemeinsamen Sohn mit 3 Jahren.

Nach der Geburt unseres gemeinsamen Sohnes war meine Lebensgefährtin

zweieinhalb Jahre zu Hause und ist nun wieder Berufstätig.



Wir wohnen in einem Haus das zur Gänze von mir errichtet und eingebracht wurde.

Während unserer Beziehung wurden alle Investitionen von mir getätigt.

Zu Beginn unserer Beziehung war meine Lebensgefährtin leicht verschuldet

was von mir beglichen wurde.

Aus meinen Vermögensaufzeichnungen geht eindeutig hervor das

meine finanzielle Situation vor unserer Beziehung weitaus besser war als heute.

Der Begriff gemeinsam erwirtschaftet ist daher eher

mit einem Negativbetrag behaftet.



Welche finanziellen Forderungen kann meine Lebensgefährtin an mich

betreffend Haus und Besitz stellen (Der Unterhalt für die Kinder ist selbstverständlich).



Meine Lebensgefährtin erklärt Ihren Schritt damit das Sie befürchtet

das ich zum Alkoholiker WERDE !?!? weil meine Eltern diesen leidigen Weg gegangen sind.



Ich bin vollster Überzeugung keinen Wunsch zum Alkoholiker in mir zu tragen

und suche daher nach einer Lösung dies irgendwie beweisen zu können.

Gibt es Untersuchungen die als Beweis anerkannt werden das ich kein Alkoholproblem habe.

Da ich verhindern möchte das den Kindern dies als Grund oder Schutzbehauptung erzählt wird.
















Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Scheidung Haus

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2002, 16:17

da sie offenbar nicht verheiratet sind, erscheinen mir aufgrund Ihrer Schilderungen die Forderungen Ihrer Lebensgefährtin auf den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn beschränkt zu sein. Es könnte vielmehr überprüft werden, ob nicht Sie Forderungen gegenüber Ihrer Lebensgefährtin aus der Tilgung von Verbindlichkeiten erheben könnten.

Die Sache mit dem angeblichen Alkoholproblem erscheint mir allenfalls eine Rufschädigung zu sein. Was nicht vorhanden ist, kann in diesem Fall wohl auch nicht nachgewiesen werden.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 26 Gäste