pflegschaftssache

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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pflegschaftssache

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2002, 12:50

ich bin seit einem jahr geschieden und habe die volle obsorge fuer meine tochter,7 und halb j.ich bin gebuertige tuerkin und will jetzt wegen geschaeftlichen und familiaeren angelegenheiten in meine heimatland zuruckkehren.ich habe meinen ex-mann angeboten dass meine tochter alle urlaube bei ihm verbrigt,die sind fast 4 monate im jahr.er hat nicht auf mich gehort und ich habe eine ladung zum amtstag bekommen wegen pflegschaftssache.wass kann mir und meine tochter passieren.



DorisMihokovic
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RE: pflegschaftssache

Beitrag von DorisMihokovic » 08.06.2002, 14:48

Was genau steht in der Ladung?

Es ist moeglich, dass Ihr Mann, einen Antrag auf Uebertragung des Sorgerechts gestellt hat.

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RE: pflegschaftssache

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2002, 14:50

es steht gegenstand:pflegschaftssache mj.... thema:obsorge


DorisMihokovic
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RE: pflegschaftssache

Beitrag von DorisMihokovic » 08.06.2002, 14:54

Das erhaertet meine Vermutung, dass Ihr Mann das Sorgerecht (= Obsorge) beantragt hat.

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RE: pflegschaftssache

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2002, 16:57

denke ich auch.aber was kann mir das gericht vorwerfen wennich in meinem heimatland leben soll.und ausserdem mochte ich sen besuchsrecht nicht wegnehmen,sondern er wird unsere tochter mehr als jetzt sehen und ununterbrochen.wie lange kann so was dauern.


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RE: pflegschaftssache

Beitrag von DorisMihokovic » 08.06.2002, 20:03

Es geht nicht darum, dass das Gericht Ihnen etwas vorwirft. Es muss den Sorgerechtsantrag des Kindesvaters pruefen.

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RE: pflegschaftssache

Beitrag von JUSLINE » 09.06.2002, 08:10

vielen dank für die antworte die sie mir gegeben haben.ich war und bin eine hervorragende mutter gewesen (nicht selbstlob,sondern was ich von bekannten höre!)und letztes jahr war ich immer grosszügig mit dem besuchtsverkehr.die würden mir die obsorge nicht entziehen solange ich das besuchsrecht nicht verhindern will oder? ich will die besuchtsregelung nur anders formulieren. und noch dazu ich kenne paare die geschieden sind und die mütter mit kind in einem anderen land leben.

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RE: pflegschaftssache

Beitrag von DorisMihokovic » 09.06.2002, 13:15

Fuer die Entscheidung des Gerichts ist bzw. sollte das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein. Wie eine Auslandsuebersiedelung bewertet wird, kann ich nicht beurteilen. Ein Faktor koennte sein, ob das Kind auch im Ausland integriert (Sprache, Schule,...) werden kann, wie dies hier in Oesterreich der Fall ist.

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RE: pflegschaftssache

Beitrag von DorisMihokovic » 10.06.2002, 19:49

Zu diesem Thema hier noch ein interessanter Link:



http://www.tews.at/untkind/prozents.htm

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