pflegschaftssache
pflegschaftssache
ich bin seit einem jahr geschieden und habe die volle obsorge fuer meine tochter,7 und halb j.ich bin gebuertige tuerkin und will jetzt wegen geschaeftlichen und familiaeren angelegenheiten in meine heimatland zuruckkehren.ich habe meinen ex-mann angeboten dass meine tochter alle urlaube bei ihm verbrigt,die sind fast 4 monate im jahr.er hat nicht auf mich gehort und ich habe eine ladung zum amtstag bekommen wegen pflegschaftssache.wass kann mir und meine tochter passieren.
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: pflegschaftssache
Was genau steht in der Ladung?
Es ist moeglich, dass Ihr Mann, einen Antrag auf Uebertragung des Sorgerechts gestellt hat.
Es ist moeglich, dass Ihr Mann, einen Antrag auf Uebertragung des Sorgerechts gestellt hat.
RE: pflegschaftssache
es steht gegenstand:pflegschaftssache mj.... thema:obsorge
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: pflegschaftssache
Das erhaertet meine Vermutung, dass Ihr Mann das Sorgerecht (= Obsorge) beantragt hat.
RE: pflegschaftssache
denke ich auch.aber was kann mir das gericht vorwerfen wennich in meinem heimatland leben soll.und ausserdem mochte ich sen besuchsrecht nicht wegnehmen,sondern er wird unsere tochter mehr als jetzt sehen und ununterbrochen.wie lange kann so was dauern.
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: pflegschaftssache
Es geht nicht darum, dass das Gericht Ihnen etwas vorwirft. Es muss den Sorgerechtsantrag des Kindesvaters pruefen.
RE: pflegschaftssache
vielen dank für die antworte die sie mir gegeben haben.ich war und bin eine hervorragende mutter gewesen (nicht selbstlob,sondern was ich von bekannten höre!)und letztes jahr war ich immer grosszügig mit dem besuchtsverkehr.die würden mir die obsorge nicht entziehen solange ich das besuchsrecht nicht verhindern will oder? ich will die besuchtsregelung nur anders formulieren. und noch dazu ich kenne paare die geschieden sind und die mütter mit kind in einem anderen land leben.
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: pflegschaftssache
Fuer die Entscheidung des Gerichts ist bzw. sollte das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein. Wie eine Auslandsuebersiedelung bewertet wird, kann ich nicht beurteilen. Ein Faktor koennte sein, ob das Kind auch im Ausland integriert (Sprache, Schule,...) werden kann, wie dies hier in Oesterreich der Fall ist.
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 49 Gäste