Kosten nach der Scheidung

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JUSLINE
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Kosten nach der Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2002, 17:04

Kann mir wer sagen wir die Kosten nach einer Scheidung liegen



- Mann hat Vermögen in die Ehe gebracht, Frau keines

- Mann war berufstaätig, Frau Hausfrau

- Wohnsitz: Haus des Mannes, das er in die Ehe mitgebracht hat







Frage:

- nehme an Vermögen wird geteilt (wsas nach der Ehe erworben wurde)

- was muss ich meiner Frau an Wohnung und monatlicher Apanage zur Verfügung stellen

- kann man die Frau dann zwingen arbeiten zu gehen ?

- ist es gpünstiger sich jetzt einen anderen Wohnsitz zu suchen - es gibt doch da 1/2 Jahr regelung. Dann gibt es ja noch einen 3 Jahrestermin - welche Auswirkungen haben die ?














DorisMihokovic
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 06.06.2002, 20:28

Zur Beantwortung Ihrer Frage muesste bekannt sein, wie alt Ihre Frau ist, wie lange Sie verheiratet waren und vor allem, ob Kinder vorhanden sind. Nicht unwesentlich koennte auch die Ausbildung Ihrer Frau sein. Prinzipiell sind beide Ehepartner verpflichtet, Ihren Beitrag zum Familienunterhalt zu leisten. Als solcher wird auch die alleinige bzw. ueberwiegende Haushaltsfuehrung angesehen. Siehe auch z. B. unter http://www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/fam ... erecht.htm



Ich wuerde abraten, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen. Die von Ihnen angesprochene 6-Monatsfrist bezieht sich auf die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, fuer die eine gesonderte Wohnung nicht Voraussetzung ist. Siehe auch unter www.help.gv.at



Fuer Scheidungsfragen stehen die Familienberatungsstellen, aber auch die Rechtspfleger bei den Bezirksgerichten (Amtstage beachten!) kostenlos zur Verfuegung.

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JUSLINE
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2002, 21:53

Frau ist 1945 geboren, wir sind ca. 15 Jahre verheiratet, keine Kinder. Sie Uni - Ausbildung in Japan und Deutschland für deutsche Sprache


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JUSLINE
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2002, 21:53

keine kinder


DorisMihokovic
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 07.06.2002, 11:35

Auszug aus http://www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/fam ... srecht.htm:



Seit der Reform des Scheidungsrechts, die mit 1.1. 2000 in Kraft getreten ist, gibt es - unter bestimmten Umständen - auch unabhängig vom Verschulden (also auch für Ehegatt/innen, die aus gleichem, überwiegendem oder alleinigen Verschulden geschieden worden sind), einen Unterhaltsanspruch. Dies betrifft folgende Personengruppen: einerseits Ehegatt/innen, die sich während der Ehe der Haushaltsführung und Kindererziehung gewidmet und dadurch ihre eigenen Karriere- und Erwerbschancen zurückgestellt haben und denen aus diesen Gründen oder auf Grund ihres Alters oder Gesundheitszustandes keine (ausreichenden) Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. Andererseits betrifft die Neuregelung Ehegatt/innen, die (noch) ein kleines oder sonst betreuungsbedürftiges gemeinsames Kind zu betreuen haben und daher an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind. In diesen Fällen ist der Unterhaltsanspruch in der Regel zu befristen.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten, und - in den gerade beschriebenen Fällen - auch nach dem Ausmaß des (Mit)verschuldens an der Ehescheidung.

Beachte: Der Unterhalt für gemeinsame Kinder ist vom gegenseitigen Ehegattenunterhalt bzw. von einem Verschulden unabhängig.

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Im Klartext: einer ueber 50-jaehrigen Frau, die seit mehr als 10 Jahren keinen Beruf ausgeuebt hat, wird es wohl kaum moeglich sein, eine zumutbare Erwerbstaetigkeit zu finden. Wird die Ehe aufgrund einer schweren Eheverfehlung Ihrer Frau geschieden, so hat sie dennoch Anspruch auf den notwendigen Unterhalt. Im Falle, dass Ihre Frau kein Verschulden in obigem Sinne trifft, so hat sie Anspruch auf einen angemessenen Unterhalt.



Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, so koennte Ihnen das u. U. als "boeswilliges Verlassen" angelastet werden. Ausserdem koennte ein Scheidungsrichter, Ihre Eigentumswohnung Ihrer Frau zuerkennen, weil sie - im Gegensatz zu Ihnen - dann ein dringendes Wohnbeduerfnis haette.

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JUSLINE
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 07.06.2002, 11:40

Danke



Der Link oben funktioniert übrigens nicht



Sie schreiben von angemessenem und notwendigem Unterhalt. Wie wird der berechnet ?


DorisMihokovic
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RE: Kosten nach der Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 07.06.2002, 11:53

Hier nochmals der Link ohne Doppelpunkt:

http://www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/fam ... srecht.htm



Leider kann ich Ihnen keine Formel oder einen Prozentsatz fuer die Berechnung des notwendigen bzw. angemessenen Unterhalts nennen. Der notwendige Unterhalt dient zur Deckung der elementaren Lebensbeduerfnisse, der angemessene Unterhalt nimmt Ruecksicht auf den bisher gewoehnten Lebensstandard.

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