Urteil
Verfasst: 28.05.2002, 16:47
Wie wahrscheinlich ist es, daß ein Richter nach einem langwierigen Scheidungsverfahren dem Kläger recht gibt und den Beklagten schuldig spricht? Oder ist es meist so, daß der Richter in erster Linie einen Vergleich anstrebt?
(Sachlage: Mann vernachlässigt Frau - diese hat dann kurzfristig einen Geliebten. Mann reicht Scheidung ein, nachdem das Verhältnis beendet ist - Versöhnung! Mann nimmt sich dann eine Geliebte - wieder Versöhnung! Mann nimmt sich wieder Geliebte und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus - mietet heimlich eigene Wohnung - droht in Brief, die Ehewohnung zu kündigen und ins Ausland zu flüchten. Gespräche über friedliche Trennung bleiben erfolglos. Frau ist wieder mit 3 Kindern allein und reicht Scheidungsklage ein.)
(Sachlage: Mann vernachlässigt Frau - diese hat dann kurzfristig einen Geliebten. Mann reicht Scheidung ein, nachdem das Verhältnis beendet ist - Versöhnung! Mann nimmt sich dann eine Geliebte - wieder Versöhnung! Mann nimmt sich wieder Geliebte und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus - mietet heimlich eigene Wohnung - droht in Brief, die Ehewohnung zu kündigen und ins Ausland zu flüchten. Gespräche über friedliche Trennung bleiben erfolglos. Frau ist wieder mit 3 Kindern allein und reicht Scheidungsklage ein.)