Ich bin seit 2 Jahren in einem strittigen Scheidungskampf. Nun habe ich die Ehewohung, aus der mein Mann schon lange ausgezogen war, zugunsten eines beabsichtigten Verkaufs aufgegeben. Überraschung - er ist nun wieder eingezogen. Auf eine Abschlagszahlung will er nicht eingehen. Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit, wieder in die gemeinsam erworbene Ehewohung hineinzugehen oder muß ich sie als aufgegeben betrachten?
Wohnungsrecht
RE: Wohnungsrecht
dass ihr Mann wieder in die Wohnung eingezogen ist, bedeutet nicht, dass diese jetzt nicht verkauft werden kann.
Wenn Sie sich nicht einig werden, was mit der Wohnung geschieht, wird wohl das Gericht im Rahmen des Aufteilungsverfahrens zu entscheiden haben. Und da kann es durchaus zur Aufteilung des Verkaufserlöses kommen.
Wenn Sie sich nicht einig werden, was mit der Wohnung geschieht, wird wohl das Gericht im Rahmen des Aufteilungsverfahrens zu entscheiden haben. Und da kann es durchaus zur Aufteilung des Verkaufserlöses kommen.
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