Alimentationzahlung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Alimentationzahlung

Beitrag von JUSLINE » 24.04.2002, 10:43

ich bin seit fast 7 jahren geschieden. aus dieser ehe stammt eine heute fast 10 jährige tochter. bei unserer scheidung wurde ein fixbetrag für alimente in der höhe von 2100 ats fixiert, da mein exmann auch für 2 söhne aus seiner 1. ehe alimentationspflichtig war. mittlerweile sind diese söhne erwachsen (bzw. ist 1 sohn in der lehre). ich bekomme nach wie vor 2100 ats monatilch. welche möglichkeiten habe ich, die alimente anzupassen.

vor unserer scheidung habe ich meinen mann einen "zettel" unterschrieben (von ihm verfasst nach anraten seines anwaltes, niemals beglaubigt und nicht bestandteil des scheidungsvertrags, ich habe auch keine kopie) in dem ich mich einverstanden erkläre, niemals mehr als 2100 ats alimente zu verlangen. mein exmann würde sich an mir "schad-und klaglos" zu halten. hat dieser zettel bedeutung.




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RE: Alimentationzahlung

Beitrag von JUSLINE » 24.04.2002, 16:38

Aufgrund Ihrer Schilderungen fürchte ich, dass dies eine wirksame Vereinbarung ist, wonach sich der Kindesvater im Falle dafür, dass er zu einer höheren Unterhaltszahlung herangezogen wird, bei Ihnen schad- und klaglos halten kann.


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RE: Alimentationzahlung

Beitrag von JUSLINE » 25.04.2002, 12:57

ich bin überrascht. diese "vereinbarung" wurde jedoch damals unter der bedingung von mir unterfertigt, dass das scheidungsverfahren (einvernehmlich) durchgezogen wird. mein exmann drohte damit, dies zu verzögern, wenn ich diese unterschrift nicht leiste. somit wurde die unterschrift unter druck "erzwungen" vorallem ohne zeugen. somit kann niemand bezeugen, dass tatsächlich ich diese unterschrift geleitet habe. ich kann nicht glauben, dass das tatsächlich als rechtkräftige vereinbarung gültigkeit hat.

was ist, wenn ich für diese differenz nicht selbst aufkommen kann?

bitte geben sie mir einen tip, wie ich weiter vorgehen könnte. meine tochter wird ab september in eine fachschule (sportschule) wechseln. da kommt einiges an kosten auf mich zu. es wäre nett, wenn ein teil davon vom kindsvater übernommen wird.


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RE: Alimentationzahlung

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2002, 10:31

Unterhaltsverzicht und -beschränkungen zu Lasten des Kindes kann ohne pflegschaftsbehördlicher Genehmigung die Rechte des Kindes nicht einmal berühren.



Geltendmachung beim Pflegschaftsgericht.


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RE: Alimentationzahlung

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2002, 17:12

Die Schad- und Klagloserklärung der Eltern gegeneinander in Ansehung des Geldunterhaltes der in Obsorge befindlichen Kinder bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung! Aufgrund der Schuldungern von Iola ist vom Vorliegen einer derartigen Erklärung auszugehen.


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