Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 16:10

Ich bin nun 21 Jahre verheiratet, habe 3 minderjährige Kinder und mein Mann verließ uns und wohnt seit 1.12.2000 bei seiner Geliebten mit der auch seit Feb.2002 ein Kind hat.

Nun will er, der immer gegen eine Scheidung war, diese doch.

Welche Rechte habe ich? Was kann ich fordern????

Ich habe auch das alleinige Sorgerecht für die Kinder.



mfg




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JUSLINE
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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 20:26

Sie sollten aus Kostengründen unbedingt eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Die diesbezügliche Bestimmung des Ehegesetzes lautet folgendermaßen:



§ 55a. (1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit

mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die

unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht

zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die

Scheidung gemeinsam begehren.

(2) Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn die Ehegatten eine

schriftliche Vereinbarung über den hauptsächlichen Aufenthalt der

Kinder oder die Obsorge, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen

Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen

Kinder sowie ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die

gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander

für den Fall der Scheidung dem Gericht unterbreiten oder vor Gericht

schließen. Hinsichtlich des Rechtes auf persönlichen Verkehr mit

gemeinsamen Kindern können die Ehegatten vereinbaren, daß sie sich

die Regelung vorbehalten.

(3) Einer Vereinbarung nach Abs. 2 bedarf es nicht, soweit über

diese Gegenstände bereits eine rechtskräftige gerichtliche

Entscheidung vorliegt. Daß die für eine solche Vereinbarung

allenfalls erforderliche gerichtliche Genehmigung noch nicht

vorliegt, ist für den Ausspruch der Scheidung nicht zu beachten.



Sie müssen diese Einigung nicht unbedingt zu zweit erzielen , sondern können sich auch gemeinsam vom Richter des Bezirksgerichtes am Amtstag anleiten bzw. beraten lassen. Zusätzlich können Sie Ehescheidungsberatungen eines Magistrates bzw. einer BH in Anspruch nehmen.


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JUSLINE
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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 20:26

Sie sollten aus Kostengründen unbedingt eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Die diesbezügliche Bestimmung des Ehegesetzes lautet folgendermaßen:



§ 55a. (1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit

mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die

unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht

zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die

Scheidung gemeinsam begehren.

(2) Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn die Ehegatten eine

schriftliche Vereinbarung über den hauptsächlichen Aufenthalt der

Kinder oder die Obsorge, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen

Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen

Kinder sowie ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die

gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander

für den Fall der Scheidung dem Gericht unterbreiten oder vor Gericht

schließen. Hinsichtlich des Rechtes auf persönlichen Verkehr mit

gemeinsamen Kindern können die Ehegatten vereinbaren, daß sie sich

die Regelung vorbehalten.

(3) Einer Vereinbarung nach Abs. 2 bedarf es nicht, soweit über

diese Gegenstände bereits eine rechtskräftige gerichtliche

Entscheidung vorliegt. Daß die für eine solche Vereinbarung

allenfalls erforderliche gerichtliche Genehmigung noch nicht

vorliegt, ist für den Ausspruch der Scheidung nicht zu beachten.



Sie müssen diese Einigung nicht unbedingt zu zweit erzielen , sondern können sich auch gemeinsam vom Richter des Bezirksgerichtes am Amtstag anleiten bzw. beraten lassen. Zusätzlich können Sie Ehescheidungsberatungen eines Magistrates bzw. einer BH in Anspruch nehmen.


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