Richter
Verfasst: 09.04.2002, 08:53
Ich hatte gestern am Bezirksgericht einige Verhandlungen im Zuge einer streitbaren Scheidung.Sowohl mein Anwalt als auch ich bzw. die Zeugen hatten total den Eindruck das der zuständige Richter von Anfang an gegen uns ein Vorurteil hatte.Im Zuge dessen hab ich in allen Punkten verlohren.
Meine Frage in wie weit kann ich eigentlich wenn ich in die zweite Instanz gehe einen anderen Richter beantragen?Und wenn ja würde das einen Sinn ergeben da es ja bekanntlich heißt ,,Eine Krähe peckt der anderen ja kein Auge aus!"
Kann ich von mir aus das ganze eigentlich auch der Staatsanwaltschaft weitergeben?
Oder besser gesagt worin besteht eigentlich der Unterschied zw. Bezirksgericht und Staatsanwaltschaft?
Meine Frage in wie weit kann ich eigentlich wenn ich in die zweite Instanz gehe einen anderen Richter beantragen?Und wenn ja würde das einen Sinn ergeben da es ja bekanntlich heißt ,,Eine Krähe peckt der anderen ja kein Auge aus!"
Kann ich von mir aus das ganze eigentlich auch der Staatsanwaltschaft weitergeben?
Oder besser gesagt worin besteht eigentlich der Unterschied zw. Bezirksgericht und Staatsanwaltschaft?