Elternpflichten?

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JUSLINE
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Elternpflichten?

Beitrag von JUSLINE » 08.04.2002, 09:48

Meine Eltern sind seit ca. 3 Jahren geschieden. Ich habe noch drei Geschwister, die alle noch bei unserer Mutter leben. Die Alimente für uns musste das Amt meiner Mutter vorstrecken (wenn das so heißt), doch in meinem letzten Schuljahr bekam ich keine Alimente mehr, da ich schon die Altersgrenze überschritten hatte. Deswegen war ich auch damals beim Bezirksgericht, aber das nutzte auch nichts.

Das ist die Vorgeschichte. Seitdem habe ich nichts von meinem Vater gehört od. gesehen.



Ich werde nun bald heiraten. Meine Frage dazu: Ich habe gehört, dass der Vater trotzdem noch finanzielle Verpflichtungen betreffend der Hochzeit etc hat und dass ich diese einklagen kann (sollten angeblich 30-40 % vom Jahreseinkommen sein). Ich wäre froh, wenn mir jemand sagen könnte, wo genau ich das nachlesen kann und mich informieren kann (in welchem Gesetzbuch, §, ....??!)



Danke schon im voraus!!!

Dani



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RE: Elternpflichten?

Beitrag von JUSLINE » 08.04.2002, 13:12

Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Heiratsgut. Die Höhe beträgt ca 30 % vom Jahreseinkommen und vom vorhandenen Vermögen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 1220 ff und §§ 1231 f ABGB. Sie können sich diesbezüglich am Amtstag eines Bezirksgerichts, jeden Di von 8 - 12 Uhr, erkundigen. In manchen Orten wird auch von den ansäßigen Rechtsanwälten 1 - 2 x monatlich eine kostenlose Rechtsberatung angeboten. Infos darüber erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer, beim nächsten Bezirksgericht oder beim Gemeindeamt.


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