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Pflegschaftssache

Verfasst: 05.04.2002, 07:50
von JUSLINE
Meine Kinder sind 15,13 u.1 Jahr sie werden jetzt in der Pflegschaftsangelegenheit von Gericht aus zu einen Sachverständiger.

In wie weit kann ein Sachverständiger jetzt noch gegen den Willen der beiden großen Kinder entscheiden?Und wenn ja würde es Gewicht haben wenn der Sachverständiger herrausbekommt das die Kinder von ihren Vater gegen die Mutter aufgetzt werden?

Kann er auch entscheiden wenn die Kinder nicht zur Mutter möchten und vom Vater aufgetzt werden das die beiden dann in ein Heim müssen?



Mfg.M

RE: Pflegschaftssache

Verfasst: 05.04.2002, 10:26
von JUSLINE
Entscheiden kann der Sachverständige nicht, sondern das Pflegschaftsgericht. Der Sachverständige erstellt lediglich ein Gutachten, das bei der Entscheidung sicher eine Rolle spielt.


RE: Pflegschaftssache

Verfasst: 05.04.2002, 10:26
von JUSLINE
Entscheiden kann der Sachverständige nicht, sondern das Pflegschaftsgericht. Der Sachverständige erstellt lediglich ein Gutachten, das bei der Entscheidung sicher eine Rolle spielt.


RE: Pflegschaftssache

Verfasst: 05.04.2002, 15:42
von JUSLINE
Danke,aber in wie weit wird eigentlich bei doch schon relativ großen Kindern gegen ihren Willen entschieden? (sie werden vom Vater gegen die Mutter aufgehetzt)



Mfg.M.