Pflegschaftssache
Verfasst: 05.04.2002, 07:50
Meine Kinder sind 15,13 u.1 Jahr sie werden jetzt in der Pflegschaftsangelegenheit von Gericht aus zu einen Sachverständiger.
In wie weit kann ein Sachverständiger jetzt noch gegen den Willen der beiden großen Kinder entscheiden?Und wenn ja würde es Gewicht haben wenn der Sachverständiger herrausbekommt das die Kinder von ihren Vater gegen die Mutter aufgetzt werden?
Kann er auch entscheiden wenn die Kinder nicht zur Mutter möchten und vom Vater aufgetzt werden das die beiden dann in ein Heim müssen?
Mfg.M
In wie weit kann ein Sachverständiger jetzt noch gegen den Willen der beiden großen Kinder entscheiden?Und wenn ja würde es Gewicht haben wenn der Sachverständiger herrausbekommt das die Kinder von ihren Vater gegen die Mutter aufgetzt werden?
Kann er auch entscheiden wenn die Kinder nicht zur Mutter möchten und vom Vater aufgetzt werden das die beiden dann in ein Heim müssen?
Mfg.M