1.) Ist es richtig, daß das Sorgerecht von Kindern unabhängig von einer etwaigen einvernehmlichen Scheidung behandelt wird, sollten sich die Partner nicht einigen?
2.) Was sind die grundlegenden Unterschiede (Rechten & Pflichten) zwischen gemeinsamen Sorgerecht und alleinigem Sorgerecht?
3.) Welche Rolle spielt das Jugendamt bei solchen "Entscheidungen" ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?
Danke im Voraus
Ali
Sorgerecht - Scheidung
RE: Sorgerecht - Scheidung
Zu 1. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist die schriftliche Vereinbarung über die "Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechten und Pflichten" (§ 55a Abs 2 EheG), also die Obsorge.
Zu 2. Im Wesentlichen der Unterhalt: der Elternteil, der nicht die Obsorge hat und nicht für das Kind sorgt ist unterhaltspflichtig.
Zu 3. Das Jugendamt spielt dann eine Rolle, wenn sich die Eltern nicht einigen können
Zu 2. Im Wesentlichen der Unterhalt: der Elternteil, der nicht die Obsorge hat und nicht für das Kind sorgt ist unterhaltspflichtig.
Zu 3. Das Jugendamt spielt dann eine Rolle, wenn sich die Eltern nicht einigen können
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