Verfahrenshilfe

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 30.03.2002, 13:17

Was ist eigentlich eine Verfahrenshilfe bzw.was genau wird davon bezahlt?Kann man auch eine Verfahrenshilfe in einen schon laufenden Verfahren nachträglich beantragen?

Mfg.Danke






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RE: Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 02.04.2002, 11:37

Wenn jemand nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen, wird auf Antrag, nach Abgabe eines Vermögensverzeichnisses, ein Rechtsanwalt beigegeben, ohne dass dessen Kosten durch den "Verfahrensbeholfenen" zu bezahlen sind. Verfahrenshilfe kann auch die Befreiung von Gerichtskosten beinhalten. Nicht umfasst ist allerdings die Befreiung von der Kostenzahlung des gegnerischen Anwalts, im Falle eines Prozessverlustes. Ein frei gewählter REchtsanwalt kann nicht rückwirkend als Verfahrenshelfer bestellt werden.


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RE: Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 02.04.2002, 20:00

1)Danke für das Antwortschreiben!

2)Kann ich auch eine Verfahrenshilfe im Falle einer Zurücklegung der Strafanzeige beantragen,wenn ich die Anzeige als Privatbeteiligter weiterverfolgen möchte?Wie groß ist dann die Change das sie auch bewilligt wird?



Ein großes Danke im vorraus und freundliche Grüsse

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RE: Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 03.04.2002, 08:29

Verfahrenshilfe für die Weiterverfolgung des Strafverfahrens durch Sie als Privatbeteiligte werden Sie wohl kaum bekommen. Eher können Sie Verfahrenshilfe für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld) und das Scheidungsverfahren beantragen.


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RE: Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 03.04.2002, 13:30

Ein großes DANKE für ihr Antwortschreiben



Mfg.M

DorisMihokovic
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RE: Verfahrenshilfe - Zusatzfrage

Beitrag von DorisMihokovic » 04.05.2002, 16:57

Ich habe im Internet zahlreiche Seiten gefunden, wo man ein Antragsformular fuer Verfahrenshilfe herunterladen kann. Was ich jedoch nirgends finden konnte, waren die konkreten Bedingungen zur Erlangung einer solchen (nur "schwammige" Umschreibungen). Wie hoch darf das Einkommen sein, z. B. fuer einen Alleinerzieher mit Rueckzahlungsverpflichtungen fuer eine Wohnung. Ist das Ermessenssache?

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