Meine Mutter hat sich zwecks Klärung des Unterhalts einen Anwalt geholt. Bisher war sie 6 x vorstellig und der Anwalt hat 3 Briefe gefertigt. Das ganze Scheidungsverfahren steht noch am Anfang.
Meine Mutter möchte die ungefähren Anwaltskosten gerne abschätzen und hat ihren Anwalt bereits 3 x gefragt, mit welchen Anwaltskosten sie denn zu rechnen habe. Ihr Anwalt will diesbezüglich keine Auskünfte geben. Das kann doch wohl nicht sein, oder ???
Liegt es vielleicht daran, dass sich die Gebühren allein nach dem Streitwert und nicht nach der Anzahl der gefertigten Briefe und Beratungsgespräche bemisst und dies der Anwalt nicht kund tun will ????
Anwaltskosten
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