Scheidungskosten
Verfasst: 18.03.2002, 18:46
Hallo zusammen!
Meine Freundin hat die gemeinsame Wohnung und ihre Familie (drei Kinder - eins unterhaltspflichtiges Alter) vor einem halben Jahr verlassen und möchte sich in ihrer österreichischen Heimat scheiden lassen. Zur Zeit (und über einen etwaigen Scheidungstermin hinaus) befindet sie sich in einer Studienausbildung. Dabei bezieht sie lediglich ein äußerst moderates Taschengeld (KEIN Lohn bzw. Stipendium) vom Ausbildungsträger.
Frage 1: Steht ihr für die Scheidung Anwalts- und Prozeßbeihilfe zu?
Frage 2: Ist sie zur Zahlung von Unterhalt bei o.g. "Einkünften" verpflichtet?
Bedanke mich im Voraus für Eure Antworten, ggf. Hinweise auf Gesetzestexte.
MFG nicnacman
Meine Freundin hat die gemeinsame Wohnung und ihre Familie (drei Kinder - eins unterhaltspflichtiges Alter) vor einem halben Jahr verlassen und möchte sich in ihrer österreichischen Heimat scheiden lassen. Zur Zeit (und über einen etwaigen Scheidungstermin hinaus) befindet sie sich in einer Studienausbildung. Dabei bezieht sie lediglich ein äußerst moderates Taschengeld (KEIN Lohn bzw. Stipendium) vom Ausbildungsträger.
Frage 1: Steht ihr für die Scheidung Anwalts- und Prozeßbeihilfe zu?
Frage 2: Ist sie zur Zahlung von Unterhalt bei o.g. "Einkünften" verpflichtet?
Bedanke mich im Voraus für Eure Antworten, ggf. Hinweise auf Gesetzestexte.
MFG nicnacman