Hallo! Folgende Situation: Mann ist Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung. Er heiratet und bewohnt mit Frau und Kind 5 Jahre die gemeinsame Wohnung "Lebensmittelpunkt". Es kommt zur Scheidung.
Was passiert mit dem Haus/der Wohnung, wenn die Frau darauf besteht, darin weiterwohnen zu wollen? Hat sie dann ein Wohnrecht, ein Mietrecht oder wie sieht das aus?
Danke!
Haus nach Scheidung
RE: Haus nach Scheidung
Die von Ihnen vor Eheschließung angeschaffte, jetzige Ehewohnung, ist in die Aufteilung miteinzubeziehen, wenn ein Ehegatte auf die Weiterbenützung zur Sicherung der Lebensbedürfnisse unbedingt und existentiell angewiesen ist; so wenn sich die Frau aus eigenen Mitteln keine Wohnmöglich schaffen kann.
RE: Haus nach Scheidung
Ich sehe dir Problematik darin, dass selbst dann wenn der Mann bereit ist der Frau eine Ersatzwohnung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellt, diese die Möglichkeit hat, mit dem Argument der Wahrung der Interessen des Kindes ("gewohnte Umgebung, etc.") trotzdem die Ehewohnung zu behalten. In diesem Fall würde der Mann seine einstmals teuer angeschaffte, renovierte, etc. Wohnung nach wenigen Ehejahren verlieren. Wer da noch heiratet ist doch sein eigener Feind, oder?
RE: Haus nach Scheidung
die Voraussetzungen, dass eine von einem Ehepartner in die Ehe eingebrachte Wohnung der Aufteilung unterliegt und in der Folge dem anderen Ehepartner zugesprochen wird, sind sehr streng. Die Judikatur spricht hier ua von drohender Obdachlosigkeit. Das Argument, dass das Kind in der gewohnten Umgebung bleibt ist keinesfalls ausreichend, um die von Ihnen in die Ehe eingebrachte Ehewohnung überhaupt ins Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen.
RE: Haus nach Scheidung
Das wusste ich nicht! Danke für den Hinweis, trotzdem erscheint es mir sehr fraglich, ob eine Eheschliessung trotz Ehevertrag angesichts der nicht regelbaren Bereiche und danach möglichen Konfliktpotentiale sinnvoll ist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste