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Ehe Annullierung

Verfasst: 11.03.2002, 13:06
von JUSLINE
unter welchen bedingungen kann man nach deutschem bzw auch österreichischem recht eine ehe annullieren lassen?

mfg karo


RE: Ehe Annullierung

Verfasst: 11.03.2002, 14:10
von JUSLINE
nach österr Recht kann eine Ehe neben der Scheidung durch Nichtigerklärung und Aufhebung aufgelöst werden. Nichtigkeitsgründe sind: Formmangel bei der Eheschließung,

Mangel der Geschäftsfähigkeit, Namens- oder Staatsbürgerschaftsehe, Wiederverheiratung bei Todeserklärung, Verstoß gegen Eheverbote.

Aufhebungsgründe sind: Irrtum, insbes. Umstände, die die Person des Partners betreffen, arglistige Täuschung oder Drohung, mangelnde Einwilligung des gesetzl. Vertreters.