unter welchen bedingungen kann man nach deutschem bzw auch österreichischem recht eine ehe annullieren lassen?
mfg karo
Ehe Annullierung
RE: Ehe Annullierung
nach österr Recht kann eine Ehe neben der Scheidung durch Nichtigerklärung und Aufhebung aufgelöst werden. Nichtigkeitsgründe sind: Formmangel bei der Eheschließung,
Mangel der Geschäftsfähigkeit, Namens- oder Staatsbürgerschaftsehe, Wiederverheiratung bei Todeserklärung, Verstoß gegen Eheverbote.
Aufhebungsgründe sind: Irrtum, insbes. Umstände, die die Person des Partners betreffen, arglistige Täuschung oder Drohung, mangelnde Einwilligung des gesetzl. Vertreters.
Mangel der Geschäftsfähigkeit, Namens- oder Staatsbürgerschaftsehe, Wiederverheiratung bei Todeserklärung, Verstoß gegen Eheverbote.
Aufhebungsgründe sind: Irrtum, insbes. Umstände, die die Person des Partners betreffen, arglistige Täuschung oder Drohung, mangelnde Einwilligung des gesetzl. Vertreters.
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