Meine Frau wünscht - die Scheidung ist in Planung - meinen Auszug aus der gemeinsam bewohnten Wohnung. Ich bin dazu bereit und habe die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Bekannten zu ziehen, die mir ein unbenütztes Zimmer zur Verfügung stellen würde. Auf Anraten eines Rechtsberaters des Magistrats hat meine Frau eine Erklärung unterschrieben, in der ihr ausdrücklicher Wunsch des Auszugs als auch das Einverständnis zum Zusammenziehen mit einer anderen Frau festgehalten ist. Das Papier wurde ohne Zeugen unterschrieben. Trotzdem hege ich Zweifel, nicht in die "Auszugsfalle" zu tappen (Verlassen der Familie od. dauerhafter Kontakt zu einer Person anderen Geschlechts) und fürchte Nachteile in Bezug auf die Obsorgeregelung unserer gemeinsamen Kinder (3 und 5 Jahre alt).
Wenn der Auszug unbedenklich ist, wie reagiere ich auf eine etwaige Scheidungsklage (trotz der Beteuerung meiner Gattin eine einvernehmliche Lösung zu wünschen)?
Vielen Dank
Auszug - Scheidungsrecht
RE: Auszug - Scheidungsrecht
1. Derartige Erklärungen werden ohne Zeugen unterschrieben. Damit erklärt sich Ihre Frau einverstanden, dass sie der abgesonderten Wohnungnahme zustimmt und diesen Umstand im Falle einer Klage nicht als Scheidungsgrund gegen Sie verwendet.
2. Bei Einbringung einer Klage durch Ihre Frau haben Sie die Möglichkeit, das Vorbringen in der Klage zu bestreiten und so die Abweisung der Klage zu erreichen. Wenn Sie allerdings auch geschieden werden wollen, sollten Sie die Widerklage einbringen.
2. Bei Einbringung einer Klage durch Ihre Frau haben Sie die Möglichkeit, das Vorbringen in der Klage zu bestreiten und so die Abweisung der Klage zu erreichen. Wenn Sie allerdings auch geschieden werden wollen, sollten Sie die Widerklage einbringen.
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