Ich bin halb Perserin und deutsche Staatsangehörige, mein mann hat die Österreischische Staatsangehörigkeit,er ist Iraner. Wir haben in Iran geheiratet.Ist eine Scheidung nach Österreischischem Recht durch vorlage der begläubigten Übersetzung unserer Heiratsurkunde möglich oder müsste man in Österreich geheiratet haben um nach den hier geltenden Gesetzen geschieden zu werden?
Scheidung
RE: Scheidung
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie deutsche Staatsangehörige sind, Ihr Mann die österreichische Staatsbürgerschaft hat und Sie beide in Österreich wohnen. Demnach sollte eine Scheidung nach österreichischem, allenfalls deutschem Recht möglich sein. Ob diese Scheidung nach iranischem Recht gültig ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Jedenfalls sollten Sie einen Rechtsbeistand beiziehen, der diese Sache genauer prüfen kann.
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