Uneheliches Kind
Uneheliches Kind
Bin mit einer in Scheidung lebenden Frau zusammen, wenn ein Kind kommt, noch in der Ehe der Frau, hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Namen des Kindes?
RE: Uneheliches Kind
Das Kind gilt - bis zu Beweis des Gegenteils durch entsprechende gerichtliche Feststellung - als ehelich mit den dafür vorgesehenen namensrechtlichen Konsequenzen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste