Gemeinsames Haus

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JUSLINE
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Gemeinsames Haus

Beitrag von JUSLINE » 30.01.2002, 16:06

Hallo,



ich möchte mit meiner Freunding ein Haus bauen. Das Grundstück dazu ist bereits in meinem Besitz. Wert ca. € 180.000,-



Das Haus wird von uns beiden errichtet und bezahlt. Wert ebenfalls ca. € 180.000,-



Wie wird dieses Grundstück bzw. Haus im Falle einer Scheidung (was ja keiner hofft :-)) aufgeteilt?

Kommt beides in einen Topf und wird fifty-fifty aufgeteilt?

Wird nur das Haus fifty-fifty aufgeteilt und das Grundstück bleibt in meinem Eigentum?



Vielen Dank für Antworten!






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RE: Gemeinsames Haus

Beitrag von JUSLINE » 31.01.2002, 10:25

in die Ehe von einem Ehegatten eingebrachte Sachen unterliegen nicht der Aufteilung. Im Falle einer Scheidung wäre daher lediglich das gemeinsam errichtete Haus und sonstige gemeinsam erworbene Vermögen sowie die gemeinsamen Schulden entsprechend der jeweils erbrachten Leistungen durch die Ehegatten aufzuteilen.


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