Unterhalt nach Schweden
Verfasst: 14.02.2019, 09:58
Hallo,
hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Folgende Situation.
Meine geschiedene Frau lebt mit unserem Kind seit 2 Jahren in Schweden. Ich zahle für meine mj. Tochter Alimente gemäss Scheidungsvergleich eines österreichischen Gerichtes (zum Zeitpunkt der Scheidung lebten wir noch in Österreich).
Meine Einkommenssituation hat sich jetzt verschlechtert und ich möchte die Alimente herabsetzen lassen. Ich lebe in Österreich.
Ist es richtig, dass, nachdem das Kind jetzt in Schweden lebt, nun schwedisches Recht anzuwenden ist und schwedische Gerichte zuständig sind?
In Schweden ist es möglich, dass sich Vater und Mutter direkt, ohne Involvieren eines Gerichtes, auf den Kindesunterhalt einigen und darüber einen Vertrag abschliessen. Sollte mir das gelingen, was wäre zu tun um die Entscheidung des österreichischen Gerichtes, auf deren Grundlage ich ja nach wie vor verpflichtet wäre Alimente zu zahlen, ausser Kraft zu setzen?
Sollte es mir nicht gelingen einen einvernehmlichen Vertrag abzuschliessen (wahrscheinlich, da nach schwedischem Recht weniger zu zahlen ist als nach österreichischem), wie wäre dann die korrekte Vorgangsweise? Kann ich beim österreichischem Gericht beantragen meine Unterhaltspflicht zu beenden, da das Kind jetzt in Schweden lebt und die dortigen Gerichte zuständig sind?
Danke vorab,
Christian
hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Folgende Situation.
Meine geschiedene Frau lebt mit unserem Kind seit 2 Jahren in Schweden. Ich zahle für meine mj. Tochter Alimente gemäss Scheidungsvergleich eines österreichischen Gerichtes (zum Zeitpunkt der Scheidung lebten wir noch in Österreich).
Meine Einkommenssituation hat sich jetzt verschlechtert und ich möchte die Alimente herabsetzen lassen. Ich lebe in Österreich.
Ist es richtig, dass, nachdem das Kind jetzt in Schweden lebt, nun schwedisches Recht anzuwenden ist und schwedische Gerichte zuständig sind?
In Schweden ist es möglich, dass sich Vater und Mutter direkt, ohne Involvieren eines Gerichtes, auf den Kindesunterhalt einigen und darüber einen Vertrag abschliessen. Sollte mir das gelingen, was wäre zu tun um die Entscheidung des österreichischen Gerichtes, auf deren Grundlage ich ja nach wie vor verpflichtet wäre Alimente zu zahlen, ausser Kraft zu setzen?
Sollte es mir nicht gelingen einen einvernehmlichen Vertrag abzuschliessen (wahrscheinlich, da nach schwedischem Recht weniger zu zahlen ist als nach österreichischem), wie wäre dann die korrekte Vorgangsweise? Kann ich beim österreichischem Gericht beantragen meine Unterhaltspflicht zu beenden, da das Kind jetzt in Schweden lebt und die dortigen Gerichte zuständig sind?
Danke vorab,
Christian