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unterhalt für klein verdienerin

Verfasst: 07.02.2019, 17:11
von a684dd572b1887661782981659331eed_148
Hallo miteinander!
20 Jahre Hausfrau, wegen Rückenprobleme bin als Putzkraft für's Haus 300m2 nicht mehr geeignet. Ich würde gern umziehen in eine kleinere Wohnung. Mann bleibt im Haus.
FRAGE: Ob er verpflichtet mir Unterhalt als klein Verdienerin nach meiner Umziehen zu zahlen ?
freue mich auf Antworten

Re: unterhalt für klein verdienerin

Verfasst: 09.02.2019, 20:56
von Heron
Aus Ihrem Posting geht nicht klar hervor, ob Sie überhaupt verheiratet sind. Im gegebenen Fall kann sich für den haushaltsführenden bzw. für den schlechter verdienenden Ehegatten ein Unterhaltsanspruch bzw. ein Ergänzungsanspruch (wenn eigenes Einkommen nicht zum angemessenen Unterhalt ausreicht) ergeben, der auch im Falle eines berechtigten/genehmigten Auszugs aus der Ehewohnung weiter bestehen würde. Die Berechnung erfolgt grob gesagt nach 40% des Gesamtfamiliennettoeinkommens unter Anrechnung eigener Einkünfte. Hat der unterhaltspflichtige Ehegatte weitere Unterhaltspflichten (zB Kinder), vermindert sich der genannte Prozentsatz um 4% pro weiterem Unterhaltsberechtigtem.

Grundsätzlich gehört das gemeinsame Wohnen zu den ehelichen Pflichten. Natürlich können Sie dies einvernehmlich anders gestalten bzw. einseitig bei gewichtigen persönlichen Gründen getrennt Wohnung nehmen. Vor einseitigem Auszug aus der Ehewohnung sollten Sie sich unbedingt beraten lassen (Frauen-/Familienberatungsstellen, Anwalt), da ein grundloses Verlassen der Ehewohnung eine eheliche Pflichtverletzung darstellt und dies im Falle einer streitigen Scheidung erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.