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Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 19.01.2019, 08:47
von Baum505
Guten Tag!

Folgendes Problem:
Meine Freundin ist schwanger geworden indem sie heimlich die Pille abgesetzt hat. Sie wusste dass ich immer gegen Kinder bin/war, jedes Mal hab ich ihr klar Nein gesagt wenn das Thema aufkam.
Dazu kommt noch dass die Beziehung sehr problematisch geworden ist. Eigentlich wollte ich mich trennen, aber sie kam mir mit der Berichte der Schwangerschaft zuvor.

Jetzt meine Frage:
Was gibt es für rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Meiner Auffassung liegt ja hier klar ein Betrug vor (Täuschen über die Tatsache dass keine Schwangerschaft möglich ist da Pille genommen wird). Wie muss man vorgehen damit keine Unterhaltsansprüche von ihrer Seite bei einer (wahrscheinlichen) Trennung möglich sind?

Oder kann ich aufgrund des Betrugs die Unterhaltszahlungen erst im Nachhinein zurück klagen?

Vielen Dank,
Schöne Grüße

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 20.01.2019, 14:41
von Heron
In Lebensgemeinschaften besteht im Unterschied zur Ehe kein eigener Unterhaltsanspruch eines Lebensgefährten gegenüber dem anderen Lebensgefährten (bzw. auch nicht gegenüber ehemaligen Lebensgefährten). Ein der Lebensgemeinschaft entspringendes Kind hat Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen (primär Anspruch auf Naturalunterhalt; lebt das Kind im Haushalt mit nur einem Elternteil ist der andere Elternteil geldunterhaltspflichtig). Den jeweiligen Aufwand für den Kindesunterhalt muss der Kindesvater bzw. die Kindesmutter selbst tragen. Auch bei Elternschaft wider Willen kann der Aufwand für Unterhalt nicht bei anderen eingefordert werden (ausgenommen Spezialfall Scheinvaterschaft).

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 20.01.2019, 17:14
von Das_Pseudonym
Eigentlich wollte ich mich trennen, aber sie kam mir mit der Berichte der Schwangerschaft zuvor.
das klassische Spiel... 🤦
Heisst das im klaren das die Frau das Geld nicht einklagen kann in diesen fall?

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 20.01.2019, 18:49
von Heron
Kurz zusammengefasst: Das Kind hat einen klagbaren Unterhaltsanspruch. Auch ein Vater wider Willen muss Unterhalt leisten. Der Kindesvater kann die Unterhaltsleistungen in der gegebenen Konstellation nach bisheriger Rechtsprechung nicht von der Kindesmutter einfordern.

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 21.01.2019, 05:34
von Baum505
Kann ich dagegen echt nichts unternehmen?!
Es kann doch nicht sein das mich jemand um ca 200k Euro (hab das kurz überschlagen mit den 22%) durch eine Täuschung bringt und das ganze dann auch noch rechtens ist?
Sonst gibt es doch Streitigkeiten schon wenn es nur um einen Bruchteil der Summe geht

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 21.01.2019, 08:12
von MG
Tja, wie lautet der alte Spruch: "20 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Zahlmeister!"

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 22.01.2019, 13:11
von FHoll
Baum505 hat geschrieben:
21.01.2019, 05:34
Kann ich dagegen echt nichts unternehmen?!
Es kann doch nicht sein das mich jemand um ca 200k Euro (hab das kurz überschlagen mit den 22%) durch eine Täuschung bringt und das ganze dann auch noch rechtens ist?
Sonst gibt es doch Streitigkeiten schon wenn es nur um einen Bruchteil der Summe geht
Genau genommen bekommt ja nicht ihre Freundin das Geld, sondern das gemeinsame Kind. Auch das nur, wenn es nicht ohnehin bei Ihnen lebt. Als Vater haben Sie ja nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Rechte.
Die Frage ist nun: Können Sie diese Rechte nutzen, um Ihrer Freundin einzureden, dass diese Sie gar nicht als Kindesvater angeben möchte? Sie können Beispielsweise als Vater einen Sorgerechtsantrag stellen. Sie haben das Recht, dass das Kind genau so viel Zeit mit Ihnen, wie mit der Mutter verbringt. Sie wollen nicht für ein ungewolltes Kind zahlen, Ihre Freundin wird es aber auch keinen Moment hergeben wollen. Wenn Sie selbst die Hälfte Zeit für Ihr Kind sorgen, brauchen Sie auch keine Alimente zahlen - kostet zwar trotzdem, aber Ihre Freundin sieht davon keinen Cent, also wenn es ihr darum ginge hätte sie auch Pech.
Es ist unglaublich - aber vorzugaukeln, ein guter Vater sein zu wollen, könnte dazu führen, dass Sie (rechtlich) keiner werden :mrgreen:

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 25.01.2019, 07:52
von Baum505
Naja praktisch würde das Geld die Freundin bekommen.
Hab das mal genauer angeschaut: 0-6 Jahre muss man 16 Prozent vom Nettoeinkommen + sonderzahlungen zahlen. Würde bei mir ca 500€ entsprechen (dazu würde sie ja auch noch vom Staat kindergeld bekommen) So viel kosten kann doch so ein kleines Kind im Leben verursachen. Warum sind die Sätze so unverhältnismäßig hoch und fernab der Realität?

Noch eine Frage kommt bei mir auf, ich bin Deutscher Staatsbürger, arbeite aber in Österreich. Welches Recht kommt hier eigentlich zur Anwendung? Laut dem deutschen allimente käme das ganze immer ca 100 Euro günstiger pro monat

Re: Ungewollte Schwangerschaft

Verfasst: 25.01.2019, 17:47
von Heron
Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten; es wäre folglich österreichisches Recht anzuwenden.