Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

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Bonneville
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Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

Beitrag von Bonneville » 05.12.2018, 12:47

Grüße an alle im Forum hier und danke dass es diese Möglichkeit gibt sich Rechtsauskünfte einzuholen!

Mein Thema: Mein Stiefsohn (20 Jährig, angehender Student) wohnt mit meiner Frau und mir im gemeinsamen Haus.
Bislang gab es nur Probleme mit ihm als Spätpubertierenden, der sich auch weigert mit uns gemeinsam eine Familientherapie zu besuchen. Er ignoriert alle Gebote des gemeinsamen Zusammenlebens und raucht in seinem Zimmer. Dass der Rauch auch ins Haus hineinzieht und das zu einer Geruchsbelästigung führt ist das Eine. Das Andere ist, dass ich selbst an einer chronischen Lungenerkrankung leide und der Rauch für mich zur permanenten Reizung der Lunge führt.

Wir haben ein deklariertes Nichtraucherhaus. Meine Frau und ich sind Nichtraucher. Der Stiefsohn ignoriert das beharrlich.

Was kann ich dagegen tun? Auf klare Worte und gemeinsame Gespräche reagiert er nicht, denen geht er aus dem Weg. Ich glaube er wird erst umdenken, wenn ihm durch sein Verhalten Kosten entstehen, z.Bsp. durch die Sanierung seines Zimmers, das nach seinem Auszug nächstes Jahr (irgendwann) nicht nutzbar ist oder wenn ich die Möglichkeit hätte ihn des Hauses zu verweisen.
Info am Rande: Auch sein leiblicher Vater möchte nicht mehr, dass er bei ihm Wohnt und auch Verwandte haben ihm bereits gekündigt, weil sie nicht mehr wollten, dass er bei Ihnen wohnt. Im Maturajahr hat er nämlich entschieden auszuziehen und eben diese erwähnten Versuche sind kläglich gescheitert. Als er dann wieder bei uns einziehen wollte haben wir dies unter klare Bedingungen gestellt. Er hält sich aber an keine.

Welche Vorgangsweise ist zielführend und natürlich rechtlich abgesichert?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.



Heron
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Re: Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

Beitrag von Heron » 06.12.2018, 21:42

Mit rechtlichen Mitteln alleine wird sich das Problem nicht lösen lassen.... Für entstandene Schäden an der Wohnung können Sie natürlich vom Verursacher Ersatz fordern. Die im Familienverband dem Stiefsohn gewährte Wohnmöglichkeit stellt kein Wohnrecht oder Mietrecht dar und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden; allenfalls wären - sofern noch keine Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt - dann beide Elternteile geldunterhaltspflichtig. Eventuell entspannt eine räumliche Trennung (Umzug in WG/Studentenheim) die Situation.

Bonneville
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Re: Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

Beitrag von Bonneville » 08.12.2018, 15:20

Danke für die Antwort Heron.

Zu meinem Artikel kann ich ergänzen, dass der Stiefsohn bereits seit Jahren Unterhalt von seinem leiblichen Vater erhält.
Als er im vorigen April auf eigenem Wunsch ausgezogen ist auch von seiner Mutter. Als er 2 Monate darauf wieder bei uns eingezogen ist gab es ein Gespräch bei dem Vereinbarungen getroffen wurden, die er jedoch gleich nach 2 Tagen brach. Seine Mutter ist aber auch viel zu wenig konsequent und fordert die Vereinbarungen von ihm nur auf Druck meinerseits ein.
Sie zahlt ihm auch ihren Unterhaltsbeitrag weiter, obwohl er wieder in unserem Haus wohnt, für das ich finanziell aufkomme.

Dass sich mit rechtlichen Mitteln alleine die Situation nicht lösen lässt ist mir bewusst. Wenn ich dem Stiefsohn aber die Rute ins Fenster stelle muss ich mir sicher sein, dass Reparaturzahlungen auch rechtlich umsetzbar sind. Ob das stimmt oder nicht findet er sehr schnell heraus und verstärkt dann sicherlich sein unsoziales Verhalten.


Ist es auch möglich von ihm einen "Wohnbeitrag" zu verlangen, da von beiden Elternteilen Unterhalt bezieht und das Haus intensiv nutzt und verunreinigt?

Heron
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Re: Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

Beitrag von Heron » 08.12.2018, 17:23

Zivilrechtlich können Sie die Gewährung einer Wohnmöglichkeit an eine Beteiligung an den gemeinsamen Haushaltskosten knüpfen. Wenn Sie reine Haushaltskosten/Betriebskosten aufteilen, liegt immer noch eine faktisch gewährte Wohnmöglichkeit vor, die jederzeit beendet werden kann. Erst wenn Sie die Zahlung einer Miete vereinbaren, unterliegen Sie den mietrechtlichen Regelungen (Kündigungsfristen etc.) und müssen den erzielten Überschuss auch einkommenssteuerlich berücksichtigen.

Die Mutter erbringt Ihre Unterhaltsleistung gegenüber dem Unterhaltsberechtigten in Form von Naturalunterhalt, wenn sie dessen Bedürfnisse (zB Wohnmöglichkeit, Verpflegung, etc.) durch Übernahme von Leistungen und Kosten abdeckt. Andernfalls müsste Geldunterhalt geleistet werden. Primär richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, das im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebt, grundsätzlich auf Naturalunterhalt. Der Unterhaltsberechtigte hat nicht Anspruch auf gleichzeitig vollen Naturalunterhalt und Geldunterhalt von einem Elternteil. Je nach dem, wie die Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltsberechtigten aussieht, kann also die Geldunterhaltsleistung gekürzt werden oder ein Beitrag zu den Wohnkosten verlangt werden. Im Ergebnis ist es an sich ein Nullsummenspiel. Während eines Präsenz- oder Zivildienstes besteht in der Regel Selbsterhaltungsfähigkeit und kein Anspruch auf Unterhalt.

Bonneville
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Re: Reparaturzahlungen vom Stiefsohn möglich?

Beitrag von Bonneville » 08.12.2018, 19:14

Vielen Dank Heron für diese klare und detaillierte Darlegung der Sachlage.
Herzliche Grüße.

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