Hallo,
Was verstehe ich genau unter
"Ab dem 18. Lebensjahr muss man die Alimente direkt an das Kind zahlen; das Gleiche gilt für Kinder mit einem eigenen Wohnsitz. Obwohl sich bei einem eigenen Nettoeinkommen der Kindesunterhalt reduziert, bleibt das Vermögen bei Familienbeihilfe, Ferialpraktikum, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe"
Soweit ich wusste ist die Zahlung an die Kinder kein Muss, außerdem was heißt der letzte Satz?
Bedeutet das, dass egal ob das Kind eine Lehre macht oder Arbeiten geht, dass verdientes Geld nicht vom Unterhalt abgezogen werden darf? Freiwillig oder ist das Gesetz?
Fragen zu Unterhalt
Re: Fragen zu Unterhalt
Entsprechend § 164 Abs.2 ABGB iVm § 231 ABGB kann unter gewissen Voraussetzungen das Vermögen des Kindes herangezogen werden. Der von Dir hinterfragte Passus sollte bewirken, dass dies unter gewissen Umständen vermieden wird.
Eine Orientierungshilfe, ob und wann Kindesunterhalt fällig wird, findet man nachfolgend:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15072
Eine Orientierungshilfe, ob und wann Kindesunterhalt fällig wird, findet man nachfolgend:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15072
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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