ich hab versucht, mich im netz schlau zu machen, kenn mich aber leider nicht genug aus... die situation ist wie die vieler anderer auch, nur antwort habe ich leider weder im forum noch sonstwo gefunden:
es gibt eine gemeinsame eigentumswohnung, die derzeit vermietet ist und fuer die wir beide anfaenglich bezahlt haben und auf der noch etwas restkredit ist. kann einer den anderen auszahlen, mit einem gemeinsam festgelegten betrag und damit diese sache erledigen? wir haben keine kinder und wollen keinen unterhalt voneinander oder sonstiges, wir wollen nur das mit der wohnung vernuenftig loesen.
und die wichtigste frage, koennen wir das vom ausland aus erledigen? wir wohnen beide nicht mehr in .at, oder brauchen wir da in jedem fall einen anwalt dafuer, auch wenn wir uns einig sind?
ich ersuche um hilfe...
Kann man sich auszahlen lassen?
RE: Kann man sich auszahlen lassen?
Hallo, wenn ihr euch beide einig sind und nicht mehr hier lebt, würde ich die Wohnung verkaufen und das Geld teilen.
Das kann sicher aus dem Ausland über einen Anwalt geregelt
werden wird aber etwas kosten.
LG.sonne
Das kann sicher aus dem Ausland über einen Anwalt geregelt
werden wird aber etwas kosten.
LG.sonne
RE: Kann man sich auszahlen lassen?
Es ist ja relativ einfach wenn man sich einig ist - man verkauft dem anderen einfach seine Hälfte - oder man macht das mit einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen der Scheidung. Wenn man die entsprechende grundbuchsfähige Urkunde hat ist das ja alles kein Problem.
Wenn man sich über den Wert der Wohnung nicht einig ist, lässt man sie bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen Schätzen.
Vom Ausland aus ist es auch kein Problem - wenn die Beglaubigung vom Grundbuchsgericht anerkannt ist - soweit ich weis muss das bei der Botschaft in jedem Fall gehen.
lg
Karli
Wenn man sich über den Wert der Wohnung nicht einig ist, lässt man sie bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen Schätzen.
Vom Ausland aus ist es auch kein Problem - wenn die Beglaubigung vom Grundbuchsgericht anerkannt ist - soweit ich weis muss das bei der Botschaft in jedem Fall gehen.
lg
Karli
RE: Kann man sich auszahlen lassen?
Diese Lösung (Vorschlag der Sonne) scheint mir auch praktischer. Die Kosten halten sich in Grenze, wenn man nicht in Eile verkaufen muss, einen guten Preis erzielen kann und die Kosten damit decken. Grundsätzlich kann die Angelegenheit mit einer Vollmacht von beiden Verkäufern (beim Konsulat) vollständig erledigt werden. Die Urkunde können nachgereicht werden oder von Vollmachtsnehmer besorgt werden.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 63 Gäste