Liebes Forum,
ich werde bald mit meinem Lebensgefährten in eine Eigentumswohnung (die mir gehört) zusammenziehen.
Wir wollen dann auch in nächster Zeit heiraten.
Weil er seine Wohnung aufgegeben hat, machen wir uns Sorgen, ob er in der Wohnung bleiben kann, falls mir etwas zustossen sollte.
Welche Möglichkeiten gibt es da? - als Lebensgemeinschaft oder auch als Ehepaar?
Danke schon im Voraus für eure Antworten und liebe Grüße - mutter
Wohnrecht
RE: Wohnrecht
Als Ehepaar kann er selbstverständlich automatisch in die Wohnung verbleiben, egal ob die Wohnung Ehegute oder Alleineigentum eines Teiles ist. Als Lebensgefährter wird grundsätzlich ausziehen müssen, da er in die Erbschaft nicht einbezogen wird. Möglich ist die nunmehr geschafte Miteigentümerschaft bei Lebensgemeinschaft. Da kann er als Miteigentumer ins Grundbuch eiverleibt werden.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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