Scheidungsvergleich

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JUSLINE
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Scheidungsvergleich

Beitrag von JUSLINE » 22.10.2006, 11:19

Hallo

Ich bin seit ca 3Jahren einvernehmlich geschieden. Aus unserer Ehe gingen 3 Kinder hervor (12j,15j,18j). Die beiden ältern Kinder wohnen bei mir und ich bekomme/bekam auch für beide die alimente(190€ bzw 210€). Der jüngste wohnt bei der Mutter, welche von mir die alimente (300€) bekommt.Die Beträge wurden im Scheidungsvergleich festgelegt.

Der Scheidungswunsch wurde damals von meiner Frau gestellt. Sie hatte damals bereits den neuen Freund, den sie mitlerweile geheiratet hat.

Bei der Scheidung hatte sie dies jedoch bestritten und erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugegeben.



Meine Fragen lautet:

1. Kann ich die höhe der Alimente welche sie bezahlt erhöhen und dies auch nachträglich bzw. ist auch das Einkommen ihren nunmehrign Gatten zu welchem sie sofort nach der Scheidung gezogen ist, dazuzuzählen?



2. Liegt in diesem Fall nicht auch ein Betrug seitens meiner EX vor?



Ich weiß, daß ich mir lange Zeit gelassen habe, darum noch die Frage ob es hier Verjährungsfristen gibt?



mfg joe










MEMIL
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RE: Scheidungsvergleich

Beitrag von MEMIL » 22.10.2006, 16:58

Das Problem hier für dich ist nicht so sehr eine Verjährungsfrist. Wenn deine Ex-Frau was kriminelles angestellt hätte, eine falsche Aussage geleistet hätte, um zu dieser Scheidung zu gelingen, könntest du jederzeit, bis 30 Jahren danach, eine Klage gegen sie einbringen und die Sache neu (als neue Rechtsstreit) aufrollen.

Betrug kannst du schwer behaupten. Dafür brauchst du handfest Beweise und eine Anzeige bei der Polizei.

Die Alimente kannst du jederzeit neu fixieren lassen. Du brauchst nur einen Antrag beim Bezirksgericht einbringen (Dienstag am Amtstage) und angeben, dass deine Frau nun in einer neuen Ehe lebt, und dass ihre finanzielle Situation bzw. diejenige der Kinder neu zu überprüfen ist. Auch wenn du weniger verdienen solltest, kannst du die Alimente neu kalkulieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




Gene
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RE: Scheidungsvergleich

Beitrag von Gene » 23.10.2006, 21:22

Und die Berechnung ist bis zu 3 Jahre rückwirkend (Nachzahlung ab Änderung der Umstände) möglich.


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JUSLINE
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RE: Scheidungsvergleich

Beitrag von JUSLINE » 26.10.2006, 10:25

Das ganze ist ansich gut und schön,dass problem ist nur das ich auch alimente bezahle und wenn ich den stein ins rollen bringe, steige ich wieder schlechter aus solange sie keinen ganztagsjob annimmt!

somit is es wohl besser damit zu leben das ich mehr bezahle als sie......

trotzdem danke für die tipps

lg joe


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