meine frau ist aus der gemeinsamen wohnung ausgezogen. sie hat einen freund mit dem sie auch auf urlaub war. unsere kinder wohnen aber nach wie vor bei mir. welche rechtlichen schritte kann ich unternehmen, bzw. welche rechte hat sie in diesem fall?
verlassen der gemeinsamen wohnung
RE: verlassen der gemeinsamen wohnung
Sie hat kein Recht. Die Frage ist: was wünschen Sie sich? Sie können eine Trennung, mit ihrer Ausweisung aus der Wohnung, Sie könne die Obsorge der Kinder beantragen, Sie können auch eine streitige Scheidung beantragen. Das alles kostet Ihnen nichts, wenn Sie direkt, beim Bezirksgericht, Amstag Dienstag Vormittag, beim Familienrichter, selbst einleiten. Beratung bekommen Sie auch dort am Ort und Stelle gratis.
MFG,
MEMIL
memil@gmx.net
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MEMIL
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