Liste für Unterhaltszahlungen?

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Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von JUSLINE » 16.07.2006, 18:41

Hallo liebes JUSLINE-Forum,



Ich habe letzens eine interessante Geschichte gehört. Ein bekannter von mir arbeitet selbsständig mit Versicherungsverträgen und hat ein unterhaltspflichtiges Kind. Momentan hat er eine schlechte Auftragslage, jedoch hat sein Ex-Frau eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen per Gericht angestrengt. Das Gericht, hat diesen Antrag auf Erhöhung bewilligt,obwohl er momentan wenig verdient. Da es angeblich soweit ich das Verstanden habe, eine Liste für Freiberufliche bzw. Selbstständige gibt auf der Einkommenshöhen angenommen werden, für gewisse Berufsrichtugen.

Meine Frage wäre nun, stimmt das mit dieser Liste wirklich, wenn ja wo kann man die Einsehen? Ist das eine genau definierte Liste oder liegt das im Ermessen des Richters?

Würde mich über eure Hilfe freuen!

Vielen Dank

Siegi




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RE: Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von Gene » 17.07.2006, 07:04

So eine Liste gibt es nicht. Es werden immer die Entnahmen der letzten 3 Jahre zur Berechnung der Unterhaltszahlungen herangezogen.

Weshalb hat sie eine Erhöhung beantragt ? Weil beim Kind ein Alterssprung war ?




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RE: Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von JUSLINE » 18.07.2006, 10:19

Kann sein das es ein Alterssprung war,jedoch weiß ich das nicht so genau. Gibt es vielleicht inoffiziell eine Liste?

Ich weiß nur soviel, dass er vorher gut verdient hat, und er nun in finanziellen Schwierigkeiten steckt, und trotzdem die Unterhaltszahlungen gravierend erhöht worden sind.

Danke



Siegi


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RE: Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von JUSLINE » 19.07.2006, 11:03

Wurde mir anscheinend etwas verdreht erzählt, also die Unterhaltszahlungen wurden erhöht, und auf die letzten 3 Jahre berechnet, stimmt das soweit? Nur momentan befindet er sich in einer schlechteren finanziellen Situation.

Ich verstehe jedoch nicht warum es eine Erhöhung gibt nur weil er vorher besser verdient hat, wenn seine momentane Lage schlechter geworden ist. Zählst nicht seine momentane Situation auch als Faktor?

Vielen Dank

Siegi


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RE: Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von Gene » 19.07.2006, 12:47

Für die Berechnung der letzten 3 Jahre zählt sein Einkommen der letzten 3 Jahre.

Für die ZUkunft dürfte "angespannt" worden sein. D. h. auf ein fiktives Einkommen, das er erzielen könnte, berechnet.


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RE: Liste für Unterhaltszahlungen?

Beitrag von JUSLINE » 20.07.2006, 09:10

Naja trotzdem finde ich schon Krass, wenn er finazielle Probleme hat, dass man einfach die Zahlungen hochschraubt...ned gerade menschlich....


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