Hallo! Habe unter § 55a gelesen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die eheliche Lebensgemeinschaft seit sechs Monaten aufgehoben sein muss. Wie ist das zu verstehen bzw. was darf in den letzten sechs Monaten nicht "passiert" sein und wie muss man das vor Gericht nachweisen?
Sollte jemand darüber Bescheid wissen ==> Danke für die Information im voraus!
Einvernehmliche Scheidung
RE: Einvernehmliche Scheidung
Stimmt nicht. Unter § 55a können die Ehepartner sofort einvernehmlich die Ehe als zerütet erklären und die Ehe kann jederzeit einvernehmlich gelöst werden. Selbstverständlich wird der Richter fragen warum die Ehe zerütet ist, und wenn die beide erklären, dass sie miteinander toll zurecht kommen, dann kann die einvernehmlich Scheidung nicht zustand kommen. Die Ehe muss für beide uninteressant sein...
MFG,
MEMIL
MFG,
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