Hallo zusammen,
in der Forumssuche habe ich leider noch keine passende Antwort auf meine frage gefunden.
Zur erklärung:
Ich lebe seit einem Jahr mit meiner Freundin in ihrer Mietwohnung.
Ich habe mir eine Wohnung gekauft in die wir gemeinsam einziehen werden.
Alle kosten und Verträge laufen auf meinen Namen und ich bezahle auch alles alleine.
Wenn wir zusammen in meine Eigentumswohung ziehen, wird sie ca 200 Euro monatlich zu den Kosten dazusteuern.
Kann sie irgend welche Ansprüche, Vorderungen, oder Entschädigungszahlungen verlangen, wenn wir uns angenommener weise in 10 Jahren trennen?
Oder hat sie ein Wohnrecht nach einer gewissen Zeit (oder sofort) und ich kann sie gar nicht mehr aus der Wohnung verweisen?
Besten Dank für eure Antworten!
Lebensgemeinschaft-trennung
RE: Lebensgemeinschaft-trennung
Es kommt darauf an wofür sie 200 Euro bezahlen wird. Ist der Betrag unbestimmt, für den Haushalt, handelt es sich dabei um eine Lebensgemeinschaft. Bei einer Trennung nach 10 Jahren wird sie nicht nur die 200 Euro sondern sogar viel von dir mehr verlangen können. Anspruch auf die Wohnung wird sie aber nicht haben. Das Beste ist, du schließt einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit ihr oder ihr schließt einen Lebensgemeinschaftspakt schriftlich, wo festgelegt wird, welches Recht sie daraus haben wird.
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