Gewalt an kindern von der mutter

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JUSLINE
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Gewalt an kindern von der mutter

Beitrag von JUSLINE » 09.04.2005, 17:05

Hallo ! Mein freund hat eine Tochter(7jahre alt) diese wurde von der mutter geschlagen das sie davon ein bauch-und rückenprellung hatte. Die kleine lag 3tage in kh und wurde dann wieder in die obhut der mutter entlassen,weil sie laut jugendamt bei der mutter besser aufgehoben ist.

was ich nicht verstehe dies war nicht der erste vorfall dieser art und es wird eigentlich immer der mutter rechtgegeben und das kann doch nicht sein oder. die mutter drohte am telefon auch schon mit selbstmord, die mutter erzählte mir auch schon am telefon das sie stefanie in der badewanne mit dem kopf untergetaucht hat und das die kleine dabei fast keine luft mehr bekam. das alles haben wir (ich und der kindesvater) bei der polizei und dem jugendamt gemeldet. die mutter wurde vom kh angezeigt und wir haben sie auch angezeigt der kindesvater hat jetzt bei gericht die obsorge beantragt und mich würde interessieren was da noch alles auf uns zukommen wird. ich denke es geht nur um das wohl des kindes ds auch selber sagt es möchte nicht zur mutter da sie angst vor ihr hat. wer kann uns helfen denn es war noch nicht alles was vorgefallen ist aber ich würde wahrscheinlich viele seiten brauchen um alles zu schreiben





bedanke mich im vorrauß DANIELA UND REINAHRD




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JUSLINE
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RE: Gewalt an kindern von der mutter

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2005, 10:44

Hallo.Wenn dein Freund anzeige erstattet hat und die obsorge beantragt hat muß ich dich bitten etwas geduld zu haben.



Das ganze kann Monate dauern, weil man Kinder nicht von der Mutter über das Heim zum Vater geben will.



Nachdem dein Freund die obsorge beantragt hat wird das ganze etwa 6-8 Wochen dauern bis die Mutter vom Gericht dazu einvernommen wird.



Danach wird die zuständige Sozialarbeiterin vom Jugendamt und ein Kinder(Familien)Therapeut dazu einvernommen.



Leider bekommt man als Vater keine Auskunft über sein Kind wenn die Frau das alleinige Sorgerecht hat.



Ich würde dem ganzen sehr optimistisch entgegen sehen und rate deinen Freund eines, regelmäßig Akteneinsicht beim zuständigen Gericht ein zu sehen.



Ich wünsche euch beiden auf diesen Weg viel glück und habt geduld.


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