Unterhalt für Kinder

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Unterhalt für Kinder

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 11:36

Vielleicht kann mir jemand helfen?



Ich habe 2 Söhne im Alter von 10 und 14 Jahren. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt € 1.997,34, welches 14 mal ausbezahlt wird. Die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag erhält meine Ex-Gattin. Meine Ex-Gattin hat bei der einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt, ebenso wie ich, verzichtet. Sie verdient ca. € 1.100,--



Kann mir jemand genau sagen wieviel an unterhalt ich für meine beide Kinder zahlen muss?



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Unterhalt für Kinder

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 17:51

Entweder Fixbetrag (bzw. regelbedarf) vereinbaren oder:



Kindesunterhalt (§140 ABGB):

0-6 Jahre: 16%

6-10 Jahre: 18%

10-15 Jahre: 20%

15-19 Jahre: 22%

19-28 Jahre (Studienzeit): 22% Prozent vom Nettoeinkommen!



Das ist sicher hart für Dich und für viele Männer!









MarcoVanBasten@gmx.at

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Unterhalt für Kinder

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2004, 09:14

Danke Marco für deine prompte Antwort!



Im Scheidungsvergleich wurden jeweils Fixbeträge vereinbart und keine Zinssätze! Ausserdem hat sie immer ein wenig mehr bekommen als damals vereinbart wurde. Bis jetzt funktionierte auch alles ganz gut. Nur jetzt will sie noch mehr!?



Ich zahle im Moment € 800,-- ist das wirklich zu wenig?

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Unterhalt für Kinder

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2004, 10:29

Da soll sie verlangen...Du bist einer der wenigen Männer, die absolut korrekt Alimente bezahlen, obwohl natürlich das Herz blutet, wenn man fast die Hälfte des Nettoeinkommens bezahlen muss! Es gibt, glaube ich, einen steuerlichen Freibetrag für Unterhaltspflichtige, dann bleibt Dir etwas mehr...Ich schau` mal nach...muss leider dann zum Zahnarzt!



Gebe Dir aber, sobald ich es gefunden (wenn ich mich nicht täusche) sofort Bescheid! Bist Du nun wieder verheiratet? Die Prozentsätze vermindern sich außerdem bei mehreren Kindern oder wenn Du wieder heiraten würdest (geringfügig)!







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Unterhalt für Kinder

Beitrag von JUSLINE » 08.09.2004, 12:04

Da ich in einer ähnlichen Situation bin, folgende Info:



Pro Kind in dem Alter sind 20% des Nettoeinkommens zu zahlen (das ist das Gesamtnettoeinkommen, also inkl. Sonderzahlungen pro Jahr dividiert durch 12). Bei einem weiteren Kind ermäßigt sich das erste um jeweils 1 %.



In deinem Fall sind also 36% des Nettoeinkommens zu bezahlen. Und da ist es vollkommen egal, wieviel deine Ex verdient.



Es gibt allerdings eine Obergrenze pro Kind, sog. Luxus, die liegt bei dem 2-2,5fachen des Regelbedarfs. Das ist aber in deinem Fall eh höher.



LG

A.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste