Ehebruch?

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Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 26.07.2004, 15:02

Hallo,

meine Frau erklärte mir vor einem Monat, dass sie mich nicht mehr liebt und eigentlich nur mehr wegen unserem gemeinsamen Sohn (4 Jahre) bei mir ist.

Sie geht 3 - 4 mal in der Woche weg, wobei sie auch bei ihrer "Freundin" übernachtet, wenn sie nicht gleich durchmacht. Auf unseren Sohn muss ich oder meine Mutter aufpassen.



Durch Sparbuchschenkungen von meiner Großmutter an mich(nachweislich) haben wir uns vor ca. 3 Jahren ein Haus geleistet (natürlich mit Kredit auf uns beide).



Zusätzlich bin ich Kreditbürge für einen kommerziellen Kredit (sie ist selbstständig und hat einen Betrieb - NICHT gewinnbringend).



Da ich so nicht weiter leben möchte, sagte ich ihr, dass Sie zu ihrer Mutter ziehen soll (hat eine leer stehende Wohnung). Das macht und will sie aber nicht. Sie macht im Haus fast nichts und tut was Sie will.

Welche Ansprüche (Geld, Kind, Wohnrecht) hat Sie?

Kann ich Sie einfach "rausschmeissen"?

Kann ich ohne Nachteil die Scheidung einreichen - wie verhalte ich mich richtig?



Bin dankbar für jede Antwort!



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RE: Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 26.07.2004, 15:53

Schaut nicht gut aus! Nachteil hast Du leider jetzt schon...

"Rausschmeissen" darfst Du sie auf keinem Fall!!!

Das erste, was mir dazu einfällt, sie verletzt die Sorgepflicht, Obsorge, ... gegenüber dem Kind (mußt Du halt beweisen)! Sie kann ja theoretisch tun und lassen, was sie will, jedoch nicht zum Nachteil des Kindes!!



...klingt nach Scheidungskrieg, aber ich gucke `mal in mein schlaues Buch (Ehe, Scheidung und Recht)!



Trinkt sie regelmäßig oder nimmt sie Medikamente regelmäßig oder Drogen, welches eine Gefahr für das Kind darstellen könnte? Dann könntest etwas mit dem Wohnrecht bewirken!



...wie gesagt, ich lese `mal im Buch!

MarcoVanBasten@gmx.at

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RE: Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 26.07.2004, 21:45

Danke für die rasche Antwort,

also einmal zur Sorgepflicht:

Unter Tags ist unser Sohn bei meiner Mutter, da wir beide Berufstätig sind (vorher halt Kindergarten, wo er von meiner Mutter abgeholt wird).

Ich komme meistens um 16 Uhr nach Hause und hole in mir (er schläft aber auch öfters bei meiner Mutter).

Wenn er mit mir zu Hause ist (vorheriger Anruf von ihr), kommt Sie, legt ihn schlafen und fährt wieder fort - so nach dem Motto - ich bin ja eh da. Wie soll ich das beweisen - ist Buchführen eine Lösung?



** "Rausschmeissen" darfst Du sie auf keinem Fall!!! **

Muss ein Ehepartner akzeptieren, das einer nach Hause kommt, einen "Saustall" hinterlässt und wieder abhaut - schließlich muss ich und mein Kind darin leben.

Für sämtliche Betriebskosten komme ausschließlich ich auf.



Thema Scheidungskrieg:

Derzeit nicht wirklich. Dem Kind zu Liebe sage ich bis jetzt so wenig wie möglich. Wenn ich sage sie soll zu Hause bleiben, ist einfach nur ein Schall gegen die Wand. Momentan ist's wie in einer WG, jeden Falls absolut lieblos, leider (ich Idiot liebe Sie noch immer, was mich leider auch ziemlich fertig macht).



Das mit Alkohol und Drogen kann man Gott sei Dank vergessen.



Danke erst einmal

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RE: Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 08:11

Rausschmeissen darf man auch z.B. einen Freundin bzw. Lebensgefährtin nicht, wenn sie hier bei dem Freund gemeldet und/oder z.b: den Mietvertrag unterschrieben hast!



Un da Ihr vereiratet seid, mußt das leider vorerst akzeptieren! Wenn Du sie rausschmeißt, dann kann sie Dich bei der Genarmerie anzeigen. Du kannst so etwas nur gerichtlich erzwingen. Außerdem wenn Du sie noch liebst (Gewohnheit oder echte Liebe), dann würde alles noch schlimmer!



Eins ist klar: So wie Du den Sachverhalt schilderst, dient das nicht dem Wohle des Kindes! Und das ist sicher nicht akzeptabel und würde auch von Jugendamt und Gericht nicht geduldet werden!



"Schwere Eheverfehlungen" (§49 Ehegesetz) machen nach dem Verschuldensprinzip eine Ehescheidung möglich:



- andauernd liebloses und feindseliges Verhalten

- Erstattung einer Strafanzeige aus Rachsucht

- boshaftes Verlassen des Partners

- arge Vernachlässigung, grobe Unsauberkeit und Unwirtschaftlichkeit ("Saustall")

- beharrliche Verletzung der Unterhaltspflicht



...das sind ein paar Beispiele!



Aber das Problem ist ja, wie Du geschrieben hast: Du liebst sie ja noch!



Aslo wird es wohl in Deinem Interesse sein, Die Ehe zu retten, wenn es überhaupt noch möglich ist! Ich weiß nicht, ob Du Ihr all die Sachen vor dem Kopf wirfst (Fortgehen, "Saustall" hinterlasssen, ...) und ihr dann streitet....Manchmal ist es besser, wenn schon alles verloren scheint, wenn Du gar nichts machst! Mach auch Dein Ding, denn das macht Dich vielleicht wieder interessanter für sie!



Ich weiß ja nicht, ob es nur eine Phase von Ihr ist, oder ob sie wirklich abgeschlossen hat!



Auf jeden Fall macht man alles nocht schlimmer, wenn man Sie in so einer Phase zurückgewinnen will (das nervt sie dann noch mehr) oder sie verbal angreift!



Laß` sie einfach noch ein bißchen und ignore Sie, ist zwar schwer, weil Du sie ja noch liebst, aber das ist immer die beste Lösung! Denn, wenn Du sie ignorierst, kannst Du nichts falsch machen! Alles, was Du jetzt machen würdest, nervt sie noch mehr und sie entfernt sich immer mehr!



Am interessantesten sind immer die Leute, die unnahbar sind!



Anm.: Ich bin kein Psychologe und kein Jurist!

Aber, wenn Du sie zurück haben willst, dann spiel das selbe Spiel! Aber vernachlässige nicht Dein Kind, aber zum Glück ist eh Deine Mutter da, obwohl das Kind gerne Mama UND Papa will. Das Kind hat ein Recht auf Euch!



Aber, wenn es nicht besser wird, dann dokumentier alles, das ist zwar noch lange kein Beweis, aber es macht Dich glaubhaft, denn Sie müßte ja dann zu Deinen Vorwürfen Stellung nehmen, und da würde sie wahrscheinlich in Stottern geraten!





MarcoVanBasten@gmx.at

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RE: Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 15:20

Hallo,

wirklich herzlichen Dank dafür, dass du dir für all diese Probleme im Forum Zeit nimmst. Solche Leute gibts nicht oft.



> "Schwere Eheverfehlungen" (§49 Ehegesetz) machen nach >dem Verschuldensprinzip eine Ehescheidung möglich:

> - andauernd liebloses und feindseliges Verhalten



Das ist derzeit wohl am Zutreffendsten, schleichender Beginn seit 4 Monaten, richtig ernst seit 1 Monat. Wenn ich einmal ein "Gute Nacht" höre, bin ich schon froh. Sie schläft aber immer noch in unserem Schlafzimmer.



>Ich weiß nicht, ob Du Ihr all die Sachen vor dem Kopf >wirfst (Fortgehen, "Saustall" hinterlasssen, ...) und ihr >dann streitet....



All das sage ich ihr auch, doch Ihr ist Alles egal. Sie sagt zwar selber, so kann es nicht weitergegen, aber Sie weis nicht was sie tun soll. Steiten gibts bei uns nicht, ich bin schon froh wenn ich nach endlosem Bohren Antworten bekomme. Sie meint, wenn Sie ausziehen würde, dann nur mit Kind. Da Ihre Mutter arbeitet, hat sie eigentlich Keinen der auf unseren Sohn aufpassen würde. Ihre Lösung wäre unser Kind mit ins Geschäft zu nehmen - kann ja wohl nicht sein - oder?



>Mach auch Dein Ding, denn das macht Dich vielleicht >wieder interessanter für sie!



Diesen Freitag z. B. wäre ich bei einem Freund eingeladen. Sie aber, hat mir schon gesagt, dass sie Fr, Sa und So abend nicht zu Hause sein wird. Somit könnte mein Sohn nur bei meiner Mutter bleiben, wenn ich nicht aufpasse. Als ich verschlug, ich bringe meinen Sohn um 19.30 zu ihr und sie soll sich um ihn kümmern (das Geschäft ist bis 21 Uhr geöffnet), dass ich Fortgehen kann, entgegnete sie nur, dass Sie ebenfalls Ausgeht und unser Kind halt zu Ihrer Mutter bringen wird - wo er noch nie alleine geschlafen hat und auch nicht hin will.

Das meine Mutter den Lückenbüßer spielen soll, sehe ich auch nicht ein - außerdem kann sie dann wieder machen was sie will, so hätte sie hoffentlich zumindest ein schlechtes Gewissen dem Kind gegenüber.

Oder soll ich wieder meine Mutter fragen und so ihr den Weg ebnen?



>Ich weiß ja nicht, ob es nur eine Phase von Ihr ist, oder >ob sie wirklich abgeschlossen hat!



Das weis keiner, nicht einmal sie selbst.



> Das Kind hat ein Recht auf Euch!



Gibts dafür ein Mass, wo man sagen kann, sie verletzt die Sorgfaltspflicht?



Danke


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RE: Ehebruch?

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 17:00

"Ich ziehe nur aus, wenn ich das Kind bekomme!"

"Ich schieße, wenn Du mir das Geld nicht gibst"

Das grenzt an Erpressung!



Natürlich darf Sie das Kind ohne Dein Einverständnis nicht mit- bzw. wegnehmen,

da Du ja keine Verfehlungen begangen hast!

Sonst:

Kindesentziehung

StGB § 195



Ein 4-jähriges Kind in die Arbeit mitnehmen, geht natürlich nicht!



Obsorge: Sie umfasst die Pflicht und gibt das Recht, das minderjährige Kinder zu pflegen, es zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es zu vertreten (§144 ABGB)!



Wenn ein Elternteil durch sein Verhalten das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Gericht dem einem Elternteil das Kind die Obsorge entziehen und der anderer Elternteil bekommt die alleinige Obsorge!



Pflege: Wahrung des körperlichen Wohles und der Gesundheit, sowie die unmittelbare Aufsicht!

Erziehung: Entfaltung der körperlichen, geistigen seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf!







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