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Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 13:25

hallo

Meine Frau hat 3 Kinder aus erster Ehe (19,18,15), die in unserem Haushalt leben. Unser eigenr Sohn ist 8 Jahre alt. Für die Kinder aus erster Ehe bekommt sie Alimente ihres Ex-Gatten.

Die beiden Ältesten haben jetzt die Mittelschule abgeschlossen und wollen studieren. Aus diesem Grund werden sie beide ausziehen (jeder in eine eigene Wohnung).

Dadurch muss natürlich meine Frau die Untehaltszahlungen für diese beiden Kinder finanziell leisten und nicht wie bisher in Naturalien (Wohnung, Essen, Waschen usw). Sie verdient ca € 1000 pro Monat. Auf Grund eines Anrufes bei Gericht erfuhr ich, dass sich die gesetzlichen Alimentationszahlungen auf ca € 200 pro Kind belaufen. Andererseits habe ich im Internet gefunden, dass sich der unpfändbarer Betrag (Existenzminimum) bei Unterhaltspflicht für 2 Personen bei einem monatlichen Nettolohn von € 1000 auf € 956.5 beläuft.



Nun meine Frage:

Wie ist der gesetzlich vorgesehene Ablauf in diesem Fall? Bekommen die Kinder weniger Geld?

Wird das Geld von Staat vorgestreckt und muss meine Frau es in späterer Folge zurückzahlen?

Kann mein Einkommen zur Berechnung der Alimente ihrer Kinder aus erster Ehe herangezogen werden (ich bin meiner Frau gegenüber ja unterhaltsverpflichtet)?




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RE: unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 16:43

Der Ex-Gatte muss bis zum 27.Lebensjahr Alimente zahlen, wenn die Jungs studieren! Oder gibt`s Streit? Warum soll Deine Frau gepfändet werden? ...Bitte um nähere Infos!






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RE: unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 25.07.2004, 11:54

Nein, meine Frau soll nicht gepfändet werden und es gibt auch keinen Streit mit ihrem Ex-Gatten. Mich interessiert nur wie die rechtlichen Grundlagen in diesem Fall aussehen. Im speziellen wie hoch die Alimente, die meine Frau bezahlen muss, sind und ob bei der Berechnung dieser Alimente auch die Unterhaltszahlungen, die ihr von meiner Seite aus zustehen eizubeziehen sind.


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JUSLINE
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RE: unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2004, 17:56

Kindesunterhalt (§140 ABGB):

0-6 Jahre: 16%

6-10 Jahre: 18%

10-15 Jahre: 20%

15-19 Jahre: 22%

19-28 Jahre (Studienzeit): 22% Prozent vom Nettoeinkommen!







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