Mein Fall:
Ich beabsichtige, mich wegen jahrelangem "Fremdgehens" von meinem Mann zu trennen.
Wir haben einen 9-jährigen Sohn und besitzen ein kleines Einfamilienhaus.Mein Mann ist nicht bereit, sich zu trennen u. eine Trennung von Tisch u. Bett zu realisieren bzw. mit seiner Freundin in eine größere Wohnung zu ziehen ( sie wohnt mit Tochter beengt in einer kleinen 2 Zimmerwohnung ).Letzteres wäre aus finanzieller Hinsicht für ihn nicht möglich, da die monatlichen Kosten für das Haus keinen finanziellen Spielraum zulassen.Ich bin zur Zeit arbeitssuchend u. erhalte nur ca. 300 Euro Arbeitslosenhilfe i.Mt. Ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Wohnung für mich u. meinen Sohn zu mieten. Die häusliche Atmosphäre ist unerträglich geworden. Meine Frage dreht sich um die finanzielle Durchführung meines Vorhabens. Wie kann ich meinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn mein Mann noch keinen Unterhalt zahlen muß bzw. zahlen kann? Ist zuerst der Verkauf des Hauses anzustreben oder muß ich erst die Scheidung einreichen? Mein Mann kann doch nicht Unterhalt zahlen u. weiterhin die mtl. Kosten für unser Haus tragen, das übersteigt sein monatliches Einkommen. Er würde zwangsläufig in Zahlungsverzug kommen u. eine Zwangsversteigerung unseres Hauses kann nicht in unserem Interesse sein. Der Markt für Immobilien ( besonders auf dem Land )ist schlecht. Unter Umständen kann sich der Hausverkauf über eine lange Zeit erstrecken. Was wäre, wenn der Kauferlös geringer ausfällt als unsere Hypothekenschulden betragen? Zahle ich dann auch weiter das Darlehen ab?
Wie sieht die Kostenübernahme bei einem Scheidungsantrag aus? Habe ich die entstehenden Kosten zu tragen, die Kosten werden bei vorhandenem Grundvermögen sicher nicht unerheblich sein?
Ich bedanke mich im voraus.
Trennung/Scheidung
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