prozesshilfekosten

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JUSLINE
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prozesshilfekosten

Beitrag von JUSLINE » 27.06.2004, 17:51

hallo, bin zum ersten mal hier. mein problem ist, dass sich meine frau von mir scheiden lassen will und ich auch. meine frau ist arbeitslos und ich verfügr nur über ein geringes gehalt. kann mir jemand sagen ab wann man prozesshilfekosten beantragen kann? wo liegt der sozialsatz. sprich ab welchen einkommen hat meine frau ein recht auf unterhalt?

währe schön von jemand eine kompetente antwort zu bekommen.




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