Hi ihr User!
Ich bin die Tochter und schreiben sozusagen im Auftrag meiner Mutter.
Meine Mutter und mein Vater stehen kurz davor sich zu trennen. Meine Mutter möchte sich aber vorher noch gründlich informieren, wie das mit dem Unterhalt und so aussieht. Meine Mutter, meine Schwester (bald 16 Jahre) und ich (bald 18 Jahre) wollen bald ausziehen. Da meine Mutter jedoch diejenige ist, die mehr verdient, möchte ich wissen, ob mein Vater mir und meiner Schwester unterhaltspflichtig ist, da wir uns vorher nicht nach einer Wohnung umsehen können. Wir möchten daher genau wissen wieviel Geld uns zur Verfügung steht, wenn sich meine Eltern trennen. Wenn einer von euch etwas darüber weiß und mir weiter helfen könnte, möchte er dies auch bitte tun. Ich wäre euch dafür sehr dankbar.
mfg
Unterhalt wegen der Kinder
RE: Unterhalt wegen der Kinder
liebe suessezwergin,
wieviel geld ihnen und ihrer schwester zur verfügung stehen wird, das läßt sich nur von der höhe des einkommens ihrer eltern ableiten. mehr einkommen - mehr unterhalt, allerdings natürlich unter der vorbedingung, dass selbsterhaltungsfähigkeit noch nicht eingetreten ist, also zB eine Schule, eine Uni besucht wird mit fleiß und chancen, hier noch weiterzukommen. falls wenig einkommen da ist, dann käme auch eine studienbeihilfe uäm. in frage, aber ich denke nicht, dass das hier zutrifft.
der elternteil in dessen haushalt sie nicht leben, ist geldunterhaltspflichtig. wenn sie beide ausgezogen sind, dann sind beide eltern geldunterhaltspflichtig.
mfg, akita
wieviel geld ihnen und ihrer schwester zur verfügung stehen wird, das läßt sich nur von der höhe des einkommens ihrer eltern ableiten. mehr einkommen - mehr unterhalt, allerdings natürlich unter der vorbedingung, dass selbsterhaltungsfähigkeit noch nicht eingetreten ist, also zB eine Schule, eine Uni besucht wird mit fleiß und chancen, hier noch weiterzukommen. falls wenig einkommen da ist, dann käme auch eine studienbeihilfe uäm. in frage, aber ich denke nicht, dass das hier zutrifft.
der elternteil in dessen haushalt sie nicht leben, ist geldunterhaltspflichtig. wenn sie beide ausgezogen sind, dann sind beide eltern geldunterhaltspflichtig.
mfg, akita
RE: Unterhalt wegen der Kinder
erst einmal dankeschön für die antwort.
doch was ich noch nicht gesagt habe ist, dass mein vater zur zeit arbeitslos ist und wir uns nicht sicher sind, ob meine mutter, mit der wir dann auch zusammen ausziehen würden, ihm geld geben müsste, weil er weniger als meine mutter verdient. er könnte uns ja sonst gar keinen unterhalt zahlen. wir sind ja schon am überlegen ausziehen. doch ohne zu wissen, wieviel uns an geld zur verfügung steht geht das nicht. wir haben uns schon informiert, doch die konnten uns nicht weiterhelfen. man hat uns weiter zum anwalt geschickt. bevor wir diesen aber einschalten wollen, wollen wir versuchen, das so zu regeln. kannst du mir vielleicht da weiterhelfen. es könnte nämlich sein, dass mein vater bald wieder anfängt zu arbeiten. wir wissen jedeglich noch nicht wann.
danke im vorraus
doch was ich noch nicht gesagt habe ist, dass mein vater zur zeit arbeitslos ist und wir uns nicht sicher sind, ob meine mutter, mit der wir dann auch zusammen ausziehen würden, ihm geld geben müsste, weil er weniger als meine mutter verdient. er könnte uns ja sonst gar keinen unterhalt zahlen. wir sind ja schon am überlegen ausziehen. doch ohne zu wissen, wieviel uns an geld zur verfügung steht geht das nicht. wir haben uns schon informiert, doch die konnten uns nicht weiterhelfen. man hat uns weiter zum anwalt geschickt. bevor wir diesen aber einschalten wollen, wollen wir versuchen, das so zu regeln. kannst du mir vielleicht da weiterhelfen. es könnte nämlich sein, dass mein vater bald wieder anfängt zu arbeiten. wir wissen jedeglich noch nicht wann.
danke im vorraus
RE: Unterhalt wegen der Kinder
den familienzuschlag zu arbeitslosengeld bzw. notstandshilfe,dzt. ca. 1 euro pro unterhaltsberechtigtem kind täglich, sowie die familienbeihilfe werden sie bzw. ihre mutter für sie wohl erhalten.
im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass hier wohl eine extreme private situation vorliegt, - doch es sache ihrer mutter ist, hier rat einzuholen, was ihre persönliche entscheidung zur trennung, von der offenbar auch ihr wohnen und zukünftiger verbleib abhängt, betrifft.
was nur sie persönlich nun betrifft, - haben sie sich schon in die situation ihres vaters versetzt, - soll er nun auch die wohnung weiterzahlen, gleichzeitig alimentationen zusätzlich für zwei töchter - und das bei arbeitslosigkeit?
eine zukunftsprognose kann hier me ja niemand seriöserweise abgeben, bezüglich dessen, was sie zu bekommen hätten, wenn sie auszögen, da ja die berufliche zukunft des vaters ungewiss ist.
es könnte aber sein, dass sich ihre situation durch familienrechtliche mediation, die sie auch staatlicherseits gefördert bekommen können (beim bezirksgericht oder anwalts- bzw. notariatskammer erkundigen) noch klären und verbessern läßt.
alles gute!
mfg, akita
im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass hier wohl eine extreme private situation vorliegt, - doch es sache ihrer mutter ist, hier rat einzuholen, was ihre persönliche entscheidung zur trennung, von der offenbar auch ihr wohnen und zukünftiger verbleib abhängt, betrifft.
was nur sie persönlich nun betrifft, - haben sie sich schon in die situation ihres vaters versetzt, - soll er nun auch die wohnung weiterzahlen, gleichzeitig alimentationen zusätzlich für zwei töchter - und das bei arbeitslosigkeit?
eine zukunftsprognose kann hier me ja niemand seriöserweise abgeben, bezüglich dessen, was sie zu bekommen hätten, wenn sie auszögen, da ja die berufliche zukunft des vaters ungewiss ist.
es könnte aber sein, dass sich ihre situation durch familienrechtliche mediation, die sie auch staatlicherseits gefördert bekommen können (beim bezirksgericht oder anwalts- bzw. notariatskammer erkundigen) noch klären und verbessern läßt.
alles gute!
mfg, akita
RE: Unterhalt wegen der Kinder
Auch möchte ich auf den über den Buchhandel erhältliche Ratgeber der Rechtsanwältin Helene Klaar, Scheidungsratgeber für Frauen - Verschuldensfragen, Unterhaltsanspruch, Obsorge, Besuchsrecht, Vermögensaufteilung, Kosten verweisen, der viele Informationen, Tipps, sowie auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Wortlaut bringt.
mfg, Akita
mfg, Akita
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