Ehelicher Wohnsitz

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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Ehelicher Wohnsitz

Beitrag von JUSLINE » 02.06.2004, 22:16

Wir haben in Italien nach ital. Recht geheiratet und Gütertrennung nach Art. 162, II des ital. BGB unterschrieben. Ich italienische Staatsbürgerin, mein Mann Österreicher. Wir wohnen in Österreich. Welches Recht ist im Falle einer Scheidung anzuwenden? Worin liegen die Unterschiede zwischen österreichischer und italienischer Gütertrennung (sofern es solche gibt)? Besteht für die Ehefrau ein Unterhaltsanspruch, wenn sie selbst auch ein Einkommen hat? Hat der Ehemann (Eigentümer des ehelichen Wohnsitzes, der jedoch noch mit Krediten belastet ist - vor der Ehe erworben) eine Verpflichtung der Ehefrau eine "angemessene" Wohnmöglichkeit im Falle der Scheidung zur Verfügung zu stellen?

Viele Fragen auf einmal!

Danke für alle, die sich bemühen mir zu helfen.



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