Was wird aus meinem Besitz?

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Was wird aus meinem Besitz?

Beitrag von JUSLINE » 12.06.2003, 20:54

Hallo Zusammen,ich ersuche um einige Auskünfte.

Bleibt mein Haus in meinem Besitz, das ich vor drei Jahren geerbt habe und in dem ich jetzt noch mit meinem Mann wohne,

wenn ich ihn in absehbarer Zeit, nach 20 Jahren Ehe verlasse und zu meinem neuen Partner ziehe?

Ich will, dass mein Mann weiterhin das Wohnrecht in diesem Haus hat.

Kann meinem Mann bei der Scheidung die Hälfte vom Haus zufallen, da ich ihn verlassen habe?

Muss ich mein Barvermögen( von dem mein Mann nichts weiß)

bei der Scheidung vorweisen,bzw.darf eine Bank diesbezüglich Informationen preisgeben?








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RE: Was wird aus meinem Besitz?

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2003, 18:59

Grundsätzlich bleiben Sie auch in der Ehe Eigentümerin des von Ihnen von Dritten Ererbten - hier des Hauses. Doch insofern es als Ehewohnung dient, unterliegt es der Aufteilung im Zuge der Ehescheidung. Dann könnte - theoretisch - herauskommen, dass die Ehewohnung nach der Scheidung dem bisherigen Ehemann zukommen soll. Das kann der Richter in einem Aufteilungsverfahren beschließen (eher unwahrscheinlich), oder aber Sie legen es in einem Scheidungsvergleich fest.



> Ich will, dass mein Mann weiterhin das Wohnrecht in diesem Haus hat.



Sie können jedenfalls ein solches Wohnrecht -nur zwischen Ihnen wirkend oder auch grundbücherlich abgesichert - vertraglich mit Ihrem Mann begründen.



> Muss ich mein Barvermögen( von dem mein Mann nichts weiß)

> bei der Scheidung vorweisen,



Wenn das Barvermögen zu den "ehelichen Ersparnissen " gehört, dann schon. Die Frage ist nur, was zB mit Geld ist, das Sie geerbt haben? Durch Vermischung wird der Gegensatz zwischen den verschiedenen Geldarten eheliche Ersparnisse - Geerbtes Geld aufgehoben - ist eine Spezialfrage.



Aber bei der Scheidung stellt sich die Frage nach der Deklarierung einer solchen Geldsumme nur dann, wenn gleichzeitig die Vermögensaufteilung geregelt wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das der Fall sein, bei einer "strittigen" nicht. Dann kann/muss ein Aufteilungsverfahren binnen Jahresfrist bei Gericht beantragt werden und in diesem Verfahren entscheidet dann das Gericht über die Aufteilung. Wenn niemand einen solchen Antrag stellt bleibt alles, so wie es in der Ehe war. (Auch nicht immer erstrebenswert.)



mfg, MA.



bzw.darf eine Bank diesbezüglich Informationen preisgeben?



Meines Wissens gegen Ihren Willen nicht.

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RE: Was wird aus meinem Besitz?

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2003, 21:08

Vielen herzlichen Dank für Ihre informative Antwort!




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