Kinderfotos veröffentlichen

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Melanever
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Kinderfotos veröffentlichen

Beitrag von Melanever » 30.12.2025, 13:15

Hallo zusammen,

besitze mit dem Expartner zusammen das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind (7 Jahre).
Ständig postet das andere Elternteil Fotos Vom Kind auf fb und Co öffentlich und ohne Zensur des Gesichtes usw. Von Badehose Fotos bis sehr private Momente, alles wird öffentlich geteilt.

Ich habe ihn jetzt mehrfach aufgefordert, es A) zu zensieren B) auf private Einstellungen zu setzen oder C) die Fotos von sozialmedia zu löschen.

Er lacht mich nur aus und sagt ich übertreibe.
Kann ich rechtlich was machen? Ich möchte einfach nicht, dass Fotos von unserem Kind so öffentlich gepostet werden, ohne das Gesicht unkenntlich zu machen und dann noch in Badehose usw.

Danke schon mal



alles2
Beiträge: 4312
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kinderfotos veröffentlichen

Beitrag von alles2 » 30.12.2025, 16:16

Trägt Ihr die gemeinsame Obsorge für das Kind, so bedarf es für die Veröffentlichung der Fotos der Zustimmung von Euch beiden. Dem Kindsvater wird das Lachen schon vergehen, wenn Du ihm mitteilst, dass Du wegen Deinem berechtigten Interesse im Rahmen des Amtstages richterlichen Rat und eine erste anwaltliche Auskunft eingeholt hast und er von einer Kanzlei auf seine Kosten eine Abmahnung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bzw. des Rechts am eigenen Bild oder wegen der Verletzung von Urheberrechten mit einer Forderung von einem niedrigen Tausend Euro erhalten würde, was im Falle einer Unterlassungsklage samt Schadenersatz noch höher ausfallen könnte. Schließlich könnte die Privatsphäre verletzt und dem Kind könnte das Bild irgendwann peinlich sein. Dazu kann auch der Beitrag helfen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=30306#p61327

Als Draufgabe könnte man - solange man dabei noch glaubwürdig bleibt - betonen, dass bei fortgesetzter Zuwiderhandlung die Kinder- und Jugendhilfe davon verständigt werden würde. Ferner würden die Behörden mit dem Sachlage betraut werden, was eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen kann:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/verstoesse-jugendschutz/1

Darüber hinaus könnte den Social-Media-Plattformen die Bilder gemeldet werden, wonach Du die leibliche Mutter des Kindes bist und das gesetzliche Erfordernis gem. § 8 Abs.1 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) einer Einwilligung Deinerseits nicht gegeben ist, während der Poster nicht die von Dir verlangten Maßnahmen (wie die Löschung, Unkenntlichmachen oder private Gruppe) trifft. Weiterführende Infos gibt es dort:

https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kinderfotos-in-Social-Media.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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